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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 39/2024
Amtlicher Teil
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1. Änderung des Bebauungsplanes

„Zu den Rennwiesen“

in der Ortsgemeinde Martinshöhe

Bekanntmachung des Beschlusses

zur Einleitung des Verfahrens

zur 1. Änderung des Bebauungsplanes

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Ortsgemeinde Martinshöhe in öffentlicher Sitzung am 13.09.2024 den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Zu den Rennwiesen“ im vereinfachten Verfahren gefasst hat.

Im Jahr 2021 hat der Bebauungsplan „Zu den Rennwiesen“ Rechtskraft erlangt. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde ein allgemeines Wohngebiet mit insgesamt 22 Bauplätzen realisiert.

Um die flexible Bebauung der östlichen Grundstücksgrenze FlNr.: 1125/19, 1125/26 und 1125/27 zu ermöglichen, soll nun die straßenseitige Baugrenze von 6 m auf 3 m reduziert werden. Weiterhin soll die Errichtung von Flachdächern auf Nebenanlagen ermöglicht werden. Des Weiteren ist im Bebauungsplan die Festsetzung enthalten, dass Einfriedungen entlang der Erschließungsstraße auf maximal 1,20 m zu beschränken sind. Um die Nutzung der Grundstücke flexibler zu gestalten und die Möglichkeit der Privatsphäre besteht, soll es zulässig sein, den als Garten genutzten Grundstücksbereich mit einer maximalen Höhe von 2 m einzuzäunen, auch wenn dieser entlang der Erschließungsstraße liegt.

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB geändert.

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Martinshöhe, 19.09.2024

Peter Palm, Ortsbürgermeister