des Ortsgemeinderates Bruchmühlbach-Miesau am 04.09.2026
Der Ortsgemeinderat stimmte der Änderung des Preisblattes der „Ergänzenden Bedingungen“ zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung zu. Die textlichen Festsetzungen in Ziffer 1-10 bleiben davon unberührt
Die ergänzenden Bedingungen wurden im Jahr 2024 überarbeitet. Für den Netzbetrieb Strom werden unter anderem die Vorgaben für den Netzanschluss sowie deren Kosten geregelt. Durch eine Preiserhöhung beim Dienstleister wurde die Anpassung der Preise des Elektrizitätswerkes im Bereich „Netzanschluss Freileitung“ notwendig, um kostendeckend abrechnen zu können.
Betreffend des Projektes Überführung der Fabrikstraße über die Gleise der Deutschen Bahn beauftragte das Gremium die Verwaltung den jetzigen Rückbau und späteren Neubau mit Förderung umzusetzen. Die Verwaltung soll weiterhin auf der Suche nach Fördermittel bleiben und diese beantragen.
Den Auftrag für die Bau- und Sicherheitsüberwachung wird für brutto rund 19.500 Euro an die Schönhofen Beratende Ingenieure PartGmbH aus Kaiserslautern vergeben.
Der Rat versagte die Zustimmung der Gemeinde für die planungsrechtliche Zulässigkeit für die Nutzungsänderung einer Ferienunterkunft in eine Dauerwohnnutzung auf einem Grundstück Zum Hasensprung, zur Errichtung eines Wohngebäudes mit 1-2 Wohneinheiten in zweiter Reihe auf einem Grundstück in der St. Wendeler Straße, für den Neubau eines Einfamilienhauses mit PKW-Garage auf einem Grundstück in der Zweibrücker Straße sowie für den Neubau eines Einfamilienhauses auf einem Grundstück Am Rothenhübel.
Das Gremium versagte die Zustimmung der Gemeinde über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans für den Neubau eines Wohngebäudes oder Mehrfamilienhauses auf einem Grundstück in der Wiesenstraße.
Betreffend eines Grundstückes in der Böswiesenstraße versagte der Rat das Einvernehmen der Gemeinde für die Errichtung eines zusätzlichen Geräteraumes außerhalb der Baugrenze und dem dazugehörigen Antrag auf Abweichung von bauaufsichtlichen Anforderungen des Bebauungsplanes „Pfuhläcker-Zwerchfeld“ sowie die Zustimmung für eine Wohnhauserweiterung und dem dazugehörigen Antrag auf Abweichung von bauaufsichtlichen Anforderungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl.
Ebenso versagt wurde das Einvernehmen der Gemeinde für den Abbruch eines bestehenden Wohnhauses und den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 4 Wohneinheiten auf einem Grundstück in St. Wendeler Straße.
Der Rat bevollmächtigte Ortsbürgermeister Franz Verhandlungen mit zwei Vereinen betreffend eines Pachtvertrages zu führen.
Bruchmühlbach-Miesau, den 14.09.2026
Verbandsgemeindeverwaltung
Christian Hirsch, Bürgermeister