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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 4/2024
Amtlicher Teil
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Sitzung des Ortsgemeinderates Bruchmühlbach-Miesau

Am Freitag, 02.02.2024 um 18:30 Uhr findet eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung statt.

37. Sitzung des Ortsgemeinderates Bruchmühlbach-Miesau

Ort: Bruchmühlbach-Miesau

Raum: Großer Sitzungssaal d. Verbandsgemeindeverwaltung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1.) Einwohnerfragestunde (vorsorglich)*

2.) Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 09.11.2023

3.) Änderung der Hauptsatzung

4.) Nachwahl eines Mitgliedes im Hauptausschuss

5.) Nachwahl eines Mitgliedes im Ausschuss für Entwicklung und Landschaftspflege/Umwelt

6.) Bebauungsplan "Gewerbegebiet Pfühlstraße - 2. Änderung"

→ 1. Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB

→ 2. Satzungsbeschluss gemäß § 1 Absatz 1 BauGB

7.) Allgemeine Preise für die Grund- und Ersatzversorgung zum 1. April 2024

8.) Änderung des Preisblattes der "Ergänzenden Bedingungen" zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV)

9.) Spende der Sparkasse Kaiserslautern für die Kindertagesstätten in der Ortsgemeinde, Bruchmühlbach-Miesau

10.) Einvernehmen der Gemeinde zur planungsrechtlichen Zulässigkeit für die Errichtung eines Wohnhauses in zweiter Reihe

11.) Einvernehmen der Gemeinde zur planungsrechtlichen Zulässigkeit für den Neubau eines Einfamilienhauses in zweiter Reihe

12.) Mitteilungen

12.a) Unterrichtung über Verträge der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau mit Ratsmitgliedern gemäß § 33 Abs. 2 GemO

13.) Anfragen

Nichtöffentlicher Teil:

14.) Vertragsangelegenheiten

15.) Grundstücksangelegenheiten

16.) Grundstücksangelegenheiten

17.) Pachtangelegenheit

18.) Mitteilungen

19.) Anfragen

Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Bruchmühlbach-Miesau, 22. Januar 2024

Franz, Ortsbürgermeister

* Hinweis: Fragen sind der Verbandsgemeindeverwaltung nach Möglichkeit drei Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich zuzuleiten. Es können keine Fragen zugelassen werden, die nicht den Bereich der örtlichen Verwaltung betreffen oder die sich auf folgende Tagesordnungspunkte derselben Sitzung beziehen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurzgefasst sein; sie sollen einschließlich ihrer Begründung die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten. Es kann in jeder Einwohnerfragestunde nur jeweils eine Frage gestellt werden; eine Zusatzfrage ist zugelassen.