Am Freitag, 02.02.2024 um 18:30 Uhr findet eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung statt.
37. Sitzung des Ortsgemeinderates Bruchmühlbach-Miesau
Ort: Bruchmühlbach-Miesau
Raum: GroÃer Sitzungssaal d. Verbandsgemeindeverwaltung
Tagesordnung
Ãffentlicher Teil:
1.) Einwohnerfragestunde (vorsorglich)*
2.) Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 09.11.2023
3.) Ãnderung der Hauptsatzung
4.) Nachwahl eines Mitgliedes im Hauptausschuss
5.) Nachwahl eines Mitgliedes im Ausschuss für Entwicklung und Landschaftspflege/Umwelt
6.) Bebauungsplan "Gewerbegebiet PfühlstraÃe - 2. Ãnderung"
â 1. Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Ãffentlichkeitsbeteiligung gemäà § 3 Absatz 2 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäà § 4 Absatz 2 BauGB
â 2. Satzungsbeschluss gemäà § 1 Absatz 1 BauGB
7.) Allgemeine Preise für die Grund- und Ersatzversorgung zum 1. April 2024
8.) Ãnderung des Preisblattes der "Ergänzenden Bedingungen" zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV)
9.) Spende der Sparkasse Kaiserslautern für die Kindertagesstätten in der Ortsgemeinde, Bruchmühlbach-Miesau
10.) Einvernehmen der Gemeinde zur planungsrechtlichen Zulässigkeit für die Errichtung eines Wohnhauses in zweiter Reihe
11.) Einvernehmen der Gemeinde zur planungsrechtlichen Zulässigkeit für den Neubau eines Einfamilienhauses in zweiter Reihe
12.) Mitteilungen
12.a) Unterrichtung über Verträge der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau mit Ratsmitgliedern gemäà § 33 Abs. 2 GemO
13.) Anfragen
Nichtöffentlicher Teil:
14.) Vertragsangelegenheiten
15.) Grundstücksangelegenheiten
16.) Grundstücksangelegenheiten
17.) Pachtangelegenheit
18.) Mitteilungen
19.) Anfragen
Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Bruchmühlbach-Miesau, 22. Januar 2024
Franz, Ortsbürgermeister
* Hinweis: Fragen sind der Verbandsgemeindeverwaltung nach Möglichkeit drei Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich zuzuleiten. Es können keine Fragen zugelassen werden, die nicht den Bereich der örtlichen Verwaltung betreffen oder die sich auf folgende Tagesordnungspunkte derselben Sitzung beziehen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurzgefasst sein; sie sollen einschlieÃlich ihrer Begründung die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten. Es kann in jeder Einwohnerfragestunde nur jeweils eine Frage gestellt werden; eine Zusatzfrage ist zugelassen.