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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 4/2025
Amtlicher Teil
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Sitzung des Verbandsgemeinderates Bruchmühlbach-Miesau

Am Donnerstag, 30.01.2025 um 18:30 Uhr findet eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung statt.

5. Sitzung des Verbandsgemeinderates

Ort: Bruchmühlbach-Miesau

Raum: Großer Sitzungssaal d. Verbandsgemeindeverwaltung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1.)

Einwohnerfragestunde (vorsorglich)*

2.)

Standortkonzept zur Steuerung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen

3.)

3. Teiländerung des Flächennutzungsplanes "Windkraft Lambsborn-Martinshöhe II"

1. Behandlung der Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

2. Annahme des Flächennutzungsplan-Entwurfs und Durchführung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4 Absatz 2 BauGB

4.)

bandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau -Wasserversorgung-

5.)

Feststellung des Wirtschaftsplans 2025 der Einrichtungen der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau -Abwasserbeseitigung-

6.)

Kommunale Wärmeplanung; hier: Auftragsvergabe

7.)

Vergabe des Auftrages für die Beurteilung und Überplanung der Wärmeerzeugung am Schulkomplex in Miesau

8.)

Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) - Investitionsprogramm Ganztagsausbau; hier: Beantragung einer Zuwendung für mehrere Maßnahmen

9.)

Ermächtigung des Bürgermeisters zur Vergabe des Auftrages für die Sanierung einer Filteranlage in unserem Freibad in Miesau

10.)

Spende Förderverein der Grundschule Miesau e.V.

11.)

Spende der Sparkasse Kaiserslautern an die Schulen in der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau

12.)

Vorschlag zur Berufung der Schiedsperson

13.)

Mitteilungen

13.a)

Anfrage des Ratsmitglied Hübner vom 15.01.2025 zu Einrichtung und Aufgaben der Stabsstelle

14.)

Anfragen

Nichtöffentlicher Teil:

15.)

Mitteilungen

16.)

Anfragen

Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Bruchmühlbach-Miesau, 20. Januar 2024

Christian Hirsch, Bürgermeister

* Hinweis: Fragen sind der Verbandsgemeindeverwaltung nach Möglichkeit drei Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich zuzuleiten. Es können keine Fragen zugelassen werden, die nicht den Bereich der örtlichen Verwaltung betreffen oder die sich auf folgende Tagesordnungspunkte derselben Sitzung beziehen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurzgefasst sein; sie sollen einschließlich ihrer Begründung die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten. Es kann in jeder Einwohnerfragestunde nur jeweils eine Frage gestellt werden; eine Zusatzfrage ist zugelassen.