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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 40/2023
Amtlicher Teil
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Sitzung des Ortsgemeinderates Langwieden

Am Freitag, 13.10.2023 um 19:00 Uhr findet eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung statt.

19. Sitzung des Ortsgemeinderates Langwieden

Ort: Langwieden

Raum: Dorfgemeinschaftshaus Langwieden

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1.) Einwohnerfragestunde (vorsorglich)*

2.) Feststellung des Jahresabschlusses 2018

3.) Feststellung des Jahresabschlusses 2019

4.) Feststellung des Jahresabschlusses 2020

5.) Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde, der/des Ortsbürgermeister/in und der Ortsbeigeordneten der Ortsgemeinde Langwieden für das Haushaltsjahr 2018

6.) Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde sowie der/des Ortsbürgermeister/in und der Ortsbeigeordneten der Ortsgemeinde Langwieden für das Haushaltsjahr 2019

7.) Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde, sowie der/des Ortsbürgermeister/in und der Ortsbeigeordneten der Ortsgemeinde Langwieden für das Haushaltsjahr 2020

8.) Beitritt zum Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz

9.) Erweiterung der Friedhofstraße im Bereich des Bebauungsplanes "Hauptstuhler Flur - 1. Änderung". Vergabe Baugrunduntersuchungen

10.) Mitteilungen

10.a) Staatsaufsichtliche Genehmigung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Langwieden für das Haushaltsjahr 2023

11.) Anfragen

Nichtöffentlicher Teil:

12.) Mitteilungen

13.) Anfragen

Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Langwieden, 28. September 2023

Havel, Ortsbürgermeisterin

* Hinweis: Fragen sind der Verbandsgemeindeverwaltung nach Möglichkeit drei Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich zuzuleiten. Es können keine Fragen zugelassen werden, die nicht den Bereich der örtlichen Verwaltung betreffen oder die sich auf folgende Tagesordnungspunkte derselben Sitzung beziehen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurzgefasst sein; sie sollen einschließlich ihrer Begründung die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten. Es kann in jeder Einwohnerfragestunde nur jeweils eine Frage gestellt werden; eine Zusatzfrage ist zugelassen.