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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 41/2022
Amtlicher Teil
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Forstamt Otterberg informiert:

Fahren im Wald

Das Forstamt Otterberg weist nochmals ausdrücklich darauf hin, dass das Fahren im Wald mit Kraftfahrzeugen verboten ist. Dies dient dem Schutz der Lebensgemeinschaft Wald und der Rücksicht gegenüber Erholungssuchenden. Auch bei Sperrungen von öffentlichen Straßen dürfen Waldwege nicht als etwaige Abkürzungen befahren werden. Das Forstamt wird verstärkt Waldwege kontrollieren und entsprechenden Hinweisen nachgehen. Zuwiderhandlungen werden mit Ordnungswidrigkeitsstrafen geahndet. Nehmen Sie Rücksicht auf das Ökosystem Wald und auf die Schutz- und Erholungswirkungen unserer Wälder.