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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 41/2026
Amtlicher Teil
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Änderung der Abgabenbescheide (Grundsteuer)

der Ortsgemeinde Gerhardsbrunn

Mit dem Beschluss des Ortsgemeinderates Gerhardsbrunn vom 24.02.2026 wurde

- der Hebesatz der Grundsteuer B → von 208 v.H. auf 350 v.H.

rückwirkend zum 01.01.2026 angehoben.

Die öffentliche Bekanntmachung des Haushaltsplanes der Ortsgemeinde Gerhardsbrunn für das Haushaltsjahr 2026 erfolgte im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau vom 02.04.2026.

Die geänderten Abgabenbescheide der Ortsgemeinde Gerhardsbrunn werden den Steuerpflichtigen Mitte Oktober 2026 zugehen.

Bei Fragen können Sie sich an die Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Frau Bröhmer-Barth oder Frau Grigoli (Telefon 06372 / 922-0402 oder 922-0411) wenden.

Bruchmühlbach-Miesau, 25.09.2026

Christian Hirsch, Bürgermeister