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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 41/2026
Amtlicher Teil
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Sitzung des Ortsgemeinderates Bruchmühlbach-Miesau

Am Freitag, 16.10.2026 um 18:30 Uhr findet eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung statt.

18. Sitzung des Ortsgemeinderates Bruchmühlbach-Miesau

Ort: Bruchmühlbach-Miesau

Raum: Großer Sitzungssaal d. Verbandsgemeindeverwaltung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1.) Einwohnerfragestunde (vorsorglich)*

2.) Forstwirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2027

3.) Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau

4.) Bebauungsplan "In der Hohl"; Ortsteil Vogelbach: hier: Änderung der textlichen Festsetzungen hinsichtlich Dachaufbauten

5.) Änderung des Vertrages zur Regelung der Mitbenutzungsverhältnisse von Gemeindestraßen, -wegen und -plätzen durch Leitungen und Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung

6.) Konzept zur Vergabe von landwirtschaftlichen Flächen

7.) Bestellung eines Vermessers für die Schlussvermessung im Rahmen des Ausbaus der Gemeindestraße "Flachsäckerstraße"

8.) Errichtung einer doppelseitigen, beleuchteten City-Star-Werbeanlage auf Monofuß

9.) Zustimmung der Gemeinde für die planungsrechtliche Zulässigkeit für die Errichtung von drei Reihenhäusern

10.) Baurechtliche Zulässigkeit zur Errichtung eines eingeschossigen Einfamilienhauses mit Doppelgarage und einer überdachten Terrasse

11.) Mitteilungen

11.a) Beantwortung von Anfragen; Anfrage von Ratsmitglied Josef Stenger betreffend dem Glasfaserausbau in der Alten Straße

12.) Anfragen

Nichtöffentlicher Teil:

13.) Pachtangelegenheiten

14.) Grundstücksangelegenheiten

15.) Mitteilungen

15.a) Gewerbeangelegenheiten

15.b) Grundstücksangelegenheiten

16.) Anfragen

Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Bruchmühlbach-Miesau, 30. September 2026

Hamm-Odenwald, Erste Beigeordnete

* Hinweis: Fragen sind der Verbandsgemeindeverwaltung nach Möglichkeit drei Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich zuzuleiten. Es können keine Fragen zugelassen werden, die nicht den Bereich der örtlichen Verwaltung betreffen oder die sich auf folgende Tagesordnungspunkte derselben Sitzung beziehen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurzgefasst sein; sie sollen einschließlich ihrer Begründung die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten. Es kann in jeder Einwohnerfragestunde nur jeweils eine Frage gestellt werden; eine Zusatzfrage ist zugelassen.