Der Ortsgemeinderat stimmt dem Abschluss einer Wärmeversorgungsvereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau und der Ortsgemeinde Martinshöhe über die Lieferung von Wärme aus der Nahwärmeversorgungsanlage Martinshöhe zu. Seitens der Ortsgemeinde werden die Kindertagesstätte, das Dorfgemeinschaftshaus und das Rathaus versorgt. Die Verbandsgemeinde nimmt für die Grundschule, die Schulturnhallte und das Feuerwehrgerätehaus Wärme ab.
Es soll aktiv Werbung gemacht werden, um weitere Interessenten zu finden, welche sich der Vereinbarung anschließen, um so gegebenenfalls Kosten senken zu können.
Die neue Straße im Neubaugebiet „Zu den Rennwiesen“ erhält den Straßennamen „Ringstraße“.
Der Rat erteilte das Einvernehmen der Gemeinde zu einem Antrag auf Errichtung eines Anbaus auf einem Grundstück in der Südstraße sowie die Zustimmung zum Antrag auf Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Seiters Änderung- und Erweiterung 3“ hinsichtlich der Dachform.
Um Planungsrecht für den Windpark „Lambsborn-Martinshöhe II“ zu schaffen, befürwortete das Gremium eine Teilfortschreibung für die Änderung des Flächennutzungsplans. Die Verbandsgemeinde wird gebeten, die Änderung des Flächennutzungsplans für die vorgesehenen Flächen vorzunehmen.
Der Ortsgemeinderat befasste sich eingehend mit den Energiesparmaßnahmen in der Ortsgemeinde. Vorbehaltlich einer rechtlichen Prüfung hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht der Ortsgemeinde, könnte die Beleuchtung auf dem Dorfplatz und im Park ausgeschalten werden. Auch die Weihnachtsbeleuchtung soll, außer am Weihnachtsmarkt der Ortsgemeinde, ausgeschaltet bleiben.
Der Rat nahm den 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 an.
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wurde auf 1.478.823,40 Euro festgesetzt. Der Nachtrag wurde notwendig wegen der anteiligen Erschließungskosten für das Neubaugebiet „Zu den Rennwiesen“.
Das Gremium stimmte einer Kostenerstattungsvereinbarung für die Erschließungskosten der Baugrundstücke im Neubaugebiet „Zu den Rennwiesen sowie der Durchführung eines Widerspruchverfahren gegen einen Ablehnungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu.