Titel Logo
Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 42/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Sitzung des Verbandsgemeinderates Bruchmühlbach-Miesau

Am Donnerstag, 24.10.2024 um 18:30 Uhr findet eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung statt.

3. Sitzung des Verbandsgemeinderates

Ort: Bruchmühlbach-Miesau

Raum: Großer Sitzungssaal d. Verbandsgemeindeverwaltung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1.)

Einwohnerfragestunde (vorsorglich)*

2.)

Nachwahl eines Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes des Schulträgerausschusses

3.)

Geplante Veränderungen und neue Investitionen der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau für die Aufstellung des 1. Nachtragshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025

4.)

Investitionen im Wirtschaftsplan 2025 der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau -Wasserversorgung-

5.)

Investitionen der Einrichtungen der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau - Abwasserbeseitigung- im Wirtschaftsjahr 2025

6.)

Beschaffung von acht Atemschutzgeräten für die Freiwillige Feuerwehr Bruchmühlbach-Miesau

7.)

Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Startchancen-Programms in den Jahren 2024 bis 2034 zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau

8.)

Aufnahme eines weiteren Gesellschafters in die Kommunale Holzvermarktung Pfalz GmbH

9.)

Mitteilungen

9.a)

Mitteilung über die Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe der Reparatur der defekten Bestandteile der Pumpenanlage im Freibad Miesau in Folge eines Wasserschadens

10.)

Anfragen

Nichtöffentlicher Teil:

11.)

Personalangelegenheit

12.)

Personalangelegenheit

13.)

Grundstücksangelegenheiten

14.)

Grundstücksangelegenheit

15.)

Mitteilungen

16.)

Anfragen

Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Bruchmühlbach-Miesau, 14. Oktober 2024

Christian Hirsch, Bürgermeister

* Hinweis: Fragen sind der Verbandsgemeindeverwaltung nach Möglichkeit drei Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich zuzuleiten. Es können keine Fragen zugelassen werden, die nicht den Bereich der örtlichen Verwaltung betreffen oder die sich auf folgende Tagesordnungspunkte derselben Sitzung beziehen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurzgefasst sein; sie sollen einschließlich ihrer Begründung die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten. Es kann in jeder Einwohnerfragestunde nur jeweils eine Frage gestellt werden; eine Zusatzfrage ist zugelassen.