Am Donnerstag, 22.10.2026 um 18:30 Uhr findet eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung statt.
19. Sitzung des Verbandsgemeinderates
Ort: Bruchmühlbach-Miesau
Raum: Großer Sitzungssaal d. Verbandsgemeindeverwaltung
Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
1.) Einwohnerfragestunde (vorsorglich)*
2.) Pfälzer Bergland Tourismus GmbH (PBT) - Wirtschaftsplan 2027/2028 und Übernahme des auf die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau anfallenden Anteil des Defizitausgleichs
3.) Anschaffung eines neues Kassensystems für das Freibad; Außerplanmäßige Mittelbereitstellung und Ermächtigung des Bürgermeisters zur Vergabe des Auftrages
4.) Bedarfs- und Entwicklungsplan der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau
5.) Investitionen der Einrichtungen der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau -Wasserversorgung- im Wirtschaftsplan 2027
6.) Investitionen der Einrichtungen der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau -Abwasserbeseitigung- im Wirtschaftsjahr 2027
7.) Vergabe der Aufträge zur Lieferung von Microsoft-Lizenzen für die Verbandsgemeindeverwaltung (Projekt Migration KIS-Server)
8.) Mitteilungen
8.a) Vergabe des Auftrags zur Erneuerung der Wasserversorgungsleitung und Anpassung von Schachtabdeckungen des Schmutzwasserkanal in der Ortsdurchfahrt Gerhardsbrunn (1. Bauabschnitt)
8.b) Informationen zur Projektauswahl im Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten" Projektaufruf 2026 - Schwimmbäder
8.c) Rückblick und Abrechnung Freibad Veranstaltungen 2026
9.) Anfragen
Nichtöffentlicher Teil:
10.) Mitteilungen
10.a) Gewerbeangelegenheiten
11.) Anfragen
Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Bruchmühlbach-Miesau, 7. Oktober 2026
Christian Hirsch, Bürgermeister
* Hinweis: Fragen sind der Verbandsgemeindeverwaltung nach Möglichkeit drei Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich zuzuleiten. Es können keine Fragen zugelassen werden, die nicht den Bereich der örtlichen Verwaltung betreffen oder die sich auf folgende Tagesordnungspunkte derselben Sitzung beziehen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurzgefasst sein; sie sollen einschließlich ihrer Begründung die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten. Es kann in jeder Einwohnerfragestunde nur jeweils eine Frage gestellt werden; eine Zusatzfrage ist zugelassen.