in der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau
Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung
des Verfahrens zur 2. Teiländerung des Bebauungsplanes
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau in öffentlicher Sitzung am 11.10.2024 den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur 2. Teiländerung des Bebauungsplanes „Eichenflur-Wolfsdell“ im vereinfachten Verfahren gefasst hat.
Im Bereich des Bebauungsplanes „Eichenflur-Wolfsdell“ sind die Grundstücke FlNr.: 1527 und 1533, Gemarkung Bruchmühlbach, als öffentliche Grünfläche ausgewiesen, die Grundstücke FlNr.: 940/33, 1531 und 1532, Gemarkung Bruchmühlbach, als Verkehrsfläche für besondere Zweckbestimmung. Auf dem Grundstück FlNr.: 1527 war die Errichtung eines Spielplatzes vorgesehen. Diese wird jedoch nicht beabsichtigt. Das Grundstück FlNr.: 1527 inkl. der Grundstücke FlNr.: 940/33, 1531 und 1532 werden zukünftig als private Grünfläche ausgewiesen. Auf dem Grundstück FlNr.: 1533 wurde die bis vor einiger Zeit vorhandene 20-kV-Freileitung demontiert. Demnach kann das Grundstück nun als Baufläche genutzt werden.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB geändert.
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.
Bruchmühlbach-Miesau, 16.10.2024
Rüdiger Franz, Ortsbürgermeister