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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 43/2024
Amtlicher Teil
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Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau vom 02.09.2024 vom 17. Oktober 2024

Der Ortsgemeinderat Bruchmühlbach-Miesau hat in seiner Sitzung am 11.10.2024 folgende Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:

Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau vom 02.09.2024

vom 17. Oktober 2024

Der Ortsgemeinderat Bruchmühlbach-Miesau hat aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Artikel I Änderung

§ 4 Abs. 4

Der Satz 3 „Darüber hinaus entscheidet der Werksausschuss über die Festlegung der Preise „Unser Strom“ für Haushalts- und Gewerbebedarf“ wird gestrichen.

Artikel II Inkrafttreten

Artikel I tritt am Tage der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Bruchmühlbach-Miesau, den 17. Oktober 2024

gez. Rüdiger Franz, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.