| Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum | 67655 Kaiserslautern, 30.09.2026 |
| DLR Westpfalz | Fischerstraße 12 |
| Abteilung Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung | Telefon: 0631-36740 Telefax: 0631-3674255 |
| Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Knopp-Labach | Internet: www.dlr.rlp.de |
| Aktenzeichen: 21159-HA5.1. |
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Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Knopp-Labach
Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin
über die Ergebnisse der Wertermittlung
gemäß § 32 Satz 2 Flurbereinigungsgesetz
Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Knopp-Labach, Landkreis Südwestpfalz liegen die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung am
Mittwoch, den 11.11.2026
vormittags in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
und nachmittags von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
und am
Donnerstag, 12.11.2026
vormittags in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
im
Dorfgemeinschaftshaus „Zur Eintracht“
Hauptstraße 32A, 66917 Knopp-Labach
zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.
Zu der vorstehend angegebenen Zeit werden Bedienstete des DLR Westpfalz zur Aufklärung und Erläuterung anwesend sein.
Der Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Satz 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), in der jeweils geltenden Fassung wird festgesetzt auf
Donnerstag, 12.11.2026, um 13:00 Uhr
im
Dorfgemeinschaftshaus „Zur Eintracht“
Hauptstraße 32A, 66917 Knopp-Labach
zu dem die Beteiligten hiermit geladen werden. In diesem Termin werden die Ergebnisse der Wertermittlung im Einzelnen erläutert.
Jedem Beteiligten wird außerdem ein Auszug aus dem Nachweis des Alten Bestandes zugestellt, der seine zum Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Knopp-Labach zugezogenen Grundstücke mit Wertermittlungsergebnissen enthält.
Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung können von den Beteiligten in diesem Anhörungs- und Erläuterungstermin oder in Textform bis zum 10.12.2026 erhoben werden. Nach Behebung begründeter Einwendungen werden die Ergebnisse der Wertermittlung als verbindlich festgestellt.
Die Beteiligten werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse der Wertermittlung die verbindliche Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches, der Land- und Geldabfindung und der Geld- und Sachbeiträge bilden, nachdem die Feststellung der Wertermittlung unanfechtbar geworden ist.
Es ist daher Sache der Beteiligten, nicht nur die Richtigkeit der Wertermittlung ihrer eigenen Grundstücke, sondern die Ergebnisse der Wertermittlung des gesamten Verfahrensgebietes nachzuprüfen, da jeder Teilnehmer damit rechnen muss, dass ihm Grundstücke in einer Lage zugeteilt werden, in der er keinen Vorbesitz hat.
Zu diesem Zweck sind die Beteiligten berechtigt, die Wertermittlungsunterlagen des gesamten Verfahrensgebietes einzusehen.
Lässt ein Beteiligter sich durch einen Bevollmächtigten vertreten, so muss dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum eine ordnungsgemäße Vollmacht vorgelegt werden.
Die Unterschrift des Vollmachtgebers muss von einer dienstsiegelführenden Stelle (z.B. Verbandsgemeindeverwaltung oder Ortsbürgermeister) beglaubigt sein. Vollmachtsvordrucke können beim DLR Westpfalz, Fischerstraße 12, 67655 Kaiserslautern angefordert werden.
Vollmachtsvordrucke stehen online unter www.landentwicklung.rlp.de/Landentwicklung/Verfahren/DLR Westpfalz (Verfahrensname: 21159 Knopp-Labach auswählen) am Ende steht unter Punkt 10. Vollmacht zum Ausfüllen und Ausdrucken bereit.
Im Auftrag
Gez. Barbara Meierhöfer