zur gemeinsamen Wahrnehmung
von Aufgaben der Sammlung und der Reinigung
von Schmutz- und Niederschlagswasser
zwischen
der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau
vertreten durch Herrn Bürgermeister Christian Hirsch,
und
der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
vertreten durch Herrn Bürgermeister Christoph Lothschütz.
Die Verbandsgemeinden Bruchmühlbach-Miesau, Glan-Münchweiler und Schönenberg-Kübelberg haben im Jahr 1987 eine öffentlich-rechtliche Zweckvereinbarung zur gemeinsamen Sammlung und Reinigung von Schmutz- und Niederschlagswasser abgeschlossen.
Durch die Erweiterung des Einzugsbereiches der Kläranlage Elschbach um die Einleitung und Behandlung des vorgereinigten Abwassers aus den Ortsgemeinden Frohnhofen und Altenkirchen wurde die 1. Änderung der bestehenden Zweckvereinbarung erforderlich.
Durch die weitere Erweiterung des Einzugsbereiches der Kläranlage Elschbach um die Einleitung und Behandlung des vorgereinigten Abwassers aus der Ortsgemeinde Börsborn wird nun die 2. Änderung der bestehenden Zweckvereinbarung notwendig.
Die unten angeführten Änderungen wurden von
| dem Verbandsgemeinderat Bruchmühlbach-Miesau am | 29.01.2026, 27.08.2026 |
| dem Verbandsgemeinderat Oberes Glantal am | 16.12.2025, 02.06.2026 |
beschlossen.
Diese Änderungsvereinbarung erhält folgende Fassung:
Artikel 1
Änderung des § 4
- Einmalige Kostenbeteiligung -
§ 4 Abs. 1 Ziffern 1.1 und 1.2 erhalten folgende Fassung:
1. Die Verbandsgemeinden beteiligen sich an den Baukosten der gemeinschaftlichen Anlagen wie folgt:
| 1.1 | Wird gestrichen | |
| 1.2 | Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau für | |
| a) Kläranlage Elschbach zu | 1.199 EWG/13.400 EWG |
| b) Regenwasserbehandlungsanlage Brücken (Pfalz) zu | 1.199 EWG/13.400 EWG |
| c) Keine Änderung |
|
Artikel 2
Änderung des § 6
- Entgeltsverteilung -
§ 6 Abs. 1 Ziffern 1.11 und 1.12 erhalten folgende Fassung:
| 1. | Das gemäß § 5 von den Verbandsgemeinden zu zahlende Entgelt berechnet sich | |
| 1.11 für die Kläranlage Elschbach und für die Regenwasserbehandlungsanlage Brücken (Pfalz) auf |
|
| VG Bruchmühlbach-Miesau zu | 1.199 EWG/13.400 EWG |
| 1.12 wird gestrichen |
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Die Ziffern 1.1 und 1.12 werden ersatzlos gestrichen.
Artikel 3
Inkrafttreten
Die 2. Änderung der öffentlich-rechtlichen Zweckvereinbarung tritt am Tag nach der letzten öffentlichen Bekanntmachung durch die kommunalen Beteiligten in Kraft.
Bruchmühlbach-Miesau, den 06.10.2026
gez. Hirsch, Bürgermeister
Schönenberg-Kübelberg, den 13.10.2026
gez. Lothschütz, Bürgermeister