Titel Logo
Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 43/2026
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung

2. Änderung

der öffentlich-rechtlichen Zweckvereinbarung

zur gemeinsamen Wahrnehmung

von Aufgaben der Sammlung und der Reinigung

von Schmutz- und Niederschlagswasser

zwischen

der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau

vertreten durch Herrn Bürgermeister Christian Hirsch,

und

der Verbandsgemeinde Oberes Glantal

vertreten durch Herrn Bürgermeister Christoph Lothschütz.

Die Verbandsgemeinden Bruchmühlbach-Miesau, Glan-Münchweiler und Schönenberg-Kübelberg haben im Jahr 1987 eine öffentlich-rechtliche Zweckvereinbarung zur gemeinsamen Sammlung und Reinigung von Schmutz- und Niederschlagswasser abgeschlossen.

Durch die Erweiterung des Einzugsbereiches der Kläranlage Elschbach um die Einleitung und Behandlung des vorgereinigten Abwassers aus den Ortsgemeinden Frohnhofen und Altenkirchen wurde die 1. Änderung der bestehenden Zweckvereinbarung erforderlich.

Durch die weitere Erweiterung des Einzugsbereiches der Kläranlage Elschbach um die Einleitung und Behandlung des vorgereinigten Abwassers aus der Ortsgemeinde Börsborn wird nun die 2. Änderung der bestehenden Zweckvereinbarung notwendig.

Die unten angeführten Änderungen wurden von

dem Verbandsgemeinderat Bruchmühlbach-Miesau am

29.01.2026, 27.08.2026

dem Verbandsgemeinderat Oberes Glantal am

16.12.2025, 02.06.2026

beschlossen.

Diese Änderungsvereinbarung erhält folgende Fassung:

Artikel 1

Änderung des § 4

- Einmalige Kostenbeteiligung -

§ 4 Abs. 1 Ziffern 1.1 und 1.2 erhalten folgende Fassung:

1. Die Verbandsgemeinden beteiligen sich an den Baukosten der gemeinschaftlichen Anlagen wie folgt:

1.1

Wird gestrichen

1.2

Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau für

a) Kläranlage Elschbach zu

1.199 EWG/13.400 EWG

b) Regenwasserbehandlungsanlage Brücken (Pfalz) zu

1.199 EWG/13.400 EWG

c) Keine Änderung

Artikel 2

Änderung des § 6

- Entgeltsverteilung -

§ 6 Abs. 1 Ziffern 1.11 und 1.12 erhalten folgende Fassung:

1.

Das gemäß § 5 von den Verbandsgemeinden zu zahlende Entgelt berechnet sich

1.11 für die Kläranlage Elschbach und für die Regenwasserbehandlungsanlage Brücken (Pfalz) auf

VG Bruchmühlbach-Miesau zu

1.199 EWG/13.400 EWG

1.12 wird gestrichen

Die Ziffern 1.1 und 1.12 werden ersatzlos gestrichen.

Artikel 3

Inkrafttreten

Die 2. Änderung der öffentlich-rechtlichen Zweckvereinbarung tritt am Tag nach der letzten öffentlichen Bekanntmachung durch die kommunalen Beteiligten in Kraft.

Bruchmühlbach-Miesau, den 06.10.2026

gez. Hirsch, Bürgermeister

Schönenberg-Kübelberg, den 13.10.2026

gez. Lothschütz, Bürgermeister