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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 44/2023
Amtlicher Teil
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Sitzung des Ortsgemeinderates Bruchmühlbach-Miesau

Am Donnerstag, 09.11.2023 um 18:30 Uhr findet eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung statt.

35. Sitzung des Ortsgemeinderates Bruchmühlbach-Miesau

Ort: Bruchmühlbach-Miesau

Raum: Großer Sitzungssaal d. Verbandsgemeindeverwaltung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1.) Einwohnerfragestunde (vorsorglich)

2.) Wahl, Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung der/des Beigeordneten der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau

3.) Änderung der Hauptsatzung

4.) Kommunale Wärmeplanung; hier: Übertragung der Aufgabe auf die Verbandsgemeinde

5.) Spende des Fördervereins Kita Eichenhübel für die Kindertagesstätte Eichenhübel, Bruchmühlbach

6.) 2. Änderung des Bebauungsplanes: "Gewerbegebiet Pfühlstraße"; hier: Annahme des Entwurfs und Durchführung Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 13a i.V.m. 13 i.V.m. 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 sowie 2 Abs. 2 BauGB

7.) Aufstellung eines Bebauungsplanes "Handwerkerpark"

8.) Bebauungsplangebiet "Handwerkerpark"; Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB

9.) Nachtrag zum Erschließungsvertrag für das Baugebiet "Zwischen Wiesen- und Bahnhofstraße"

10.) Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes für den Ortsteil Miesau

11.) Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Am Güterbahnhof" hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung

12.) Einvernehmen der Gemeinde zur planungsrechtlichen Zulässigkeit eines Mehrfamilienwohnhauses in zweiter Reihe

13.) Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Außenbereich

14.) Weitere Vorgehensweise hinsichtlich des Aufzuges am Bahnhof

15.) Erlass bzw. Teilerlass Standentgelt für die Kerwe Miesau

16.) Mitteilungen

17.) Anfragen

Nichtöffentlicher Teil:

18.) Grundstücksangelegenheit

19.) Mitteilungen

20.) Anfragen

Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Bruchmühlbach-Miesau, 30. Oktober 2023

Franz, Ortsbürgermeister

* Hinweis: Fragen sind der Verbandsgemeindeverwaltung nach Möglichkeit drei Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich zuzuleiten. Es können keine Fragen zugelassen werden, die nicht den Bereich der örtlichen Verwaltung betreffen oder die sich auf folgende Tagesordnungspunkte derselben Sitzung beziehen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurzgefasst sein; sie sollen einschließlich ihrer Begründung die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten. Es kann in jeder Einwohnerfragestunde nur jeweils eine Frage gestellt werden; eine Zusatzfrage ist zugelassen.