Am Donnerstag, 09.11.2023 um 18:30 Uhr findet eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung statt.
35. Sitzung des Ortsgemeinderates Bruchmühlbach-Miesau
Ort: Bruchmühlbach-Miesau
Raum: Großer Sitzungssaal d. Verbandsgemeindeverwaltung
Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
1.) Einwohnerfragestunde (vorsorglich)
2.) Wahl, Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung der/des Beigeordneten der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau
3.) Änderung der Hauptsatzung
4.) Kommunale Wärmeplanung; hier: Übertragung der Aufgabe auf die Verbandsgemeinde
5.) Spende des Fördervereins Kita Eichenhübel für die Kindertagesstätte Eichenhübel, Bruchmühlbach
6.) 2. Änderung des Bebauungsplanes: "Gewerbegebiet Pfühlstraße"; hier: Annahme des Entwurfs und Durchführung Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 13a i.V.m. 13 i.V.m. 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 sowie 2 Abs. 2 BauGB
7.) Aufstellung eines Bebauungsplanes "Handwerkerpark"
8.) Bebauungsplangebiet "Handwerkerpark"; Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB
9.) Nachtrag zum Erschließungsvertrag für das Baugebiet "Zwischen Wiesen- und Bahnhofstraße"
10.) Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes für den Ortsteil Miesau
11.) Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Am Güterbahnhof" hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung
12.) Einvernehmen der Gemeinde zur planungsrechtlichen Zulässigkeit eines Mehrfamilienwohnhauses in zweiter Reihe
13.) Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Außenbereich
14.) Weitere Vorgehensweise hinsichtlich des Aufzuges am Bahnhof
15.) Erlass bzw. Teilerlass Standentgelt für die Kerwe Miesau
16.) Mitteilungen
17.) Anfragen
Nichtöffentlicher Teil:
18.) Grundstücksangelegenheit
19.) Mitteilungen
20.) Anfragen
Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Bruchmühlbach-Miesau, 30. Oktober 2023
Franz, Ortsbürgermeister
* Hinweis: Fragen sind der Verbandsgemeindeverwaltung nach Möglichkeit drei Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich zuzuleiten. Es können keine Fragen zugelassen werden, die nicht den Bereich der örtlichen Verwaltung betreffen oder die sich auf folgende Tagesordnungspunkte derselben Sitzung beziehen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurzgefasst sein; sie sollen einschließlich ihrer Begründung die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten. Es kann in jeder Einwohnerfragestunde nur jeweils eine Frage gestellt werden; eine Zusatzfrage ist zugelassen.