Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 44/2024
Amtlicher Teil
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Das Einwohnermeldeamt informiert:
Urlaub geplant?
Rechtzeitig vor Reiseantritt sollten die Reisedokumente überprüft und erneuert werden.
Über die geltenden Reisebestimmungen informieren Sie sich am einfachsten bei Ihrem Reiseveranstalter. Empfehlenswert sind auch die Informationen des Auswärtigen Amtes unter der Internetadresse: www.auswaertiges-amt.de.
Bitte beachten Sie folgende, aktuelle Hinweise zu den Fristen und Bearbeitungszeiten von Personaldokumenten:
- Neue Personalausweise müssen drei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden.
- Die Produktionszeit für Reisepässe liegt derzeit bei 6 bis 7 Wochen, möglich ist auch die Ausstellung eines Expressreisepasses innerhalb von 4 - 5 Werktagen mit einer zusätzlichen Gebühr in Höhe von 32,00 Euro.
- Die Ausstellung eines Kinderreisepasses sowie die Verlängerung/Aktualisierung ist seit dem 01.01.2024 nicht mehr möglich, stattdessen benötigen minderjährige Kinder für die Reise ins Ausland einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Weitere Hinweise und Informationen erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt, Frau Noll und Herrn Weimer, Telefonnummer 06372 / 922-0205 sowie auf der Homepage der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau unter www.vgbm.de.
Ihr Einwohnermeldeamt