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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 44/2025
Amtlicher Teil
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Sitzung des Verbandsgemeinderates Bruchmühlbach-Miesau

Am Freitag, 07.11.2025 um 18:30 Uhr findet eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung statt.

11. Sitzung des Verbandsgemeinderates

Ort: Bruchmühlbach-Miesau

Raum: Großer Sitzungssaal d. Verbandsgemeindeverwaltung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1.) Einwohnerfragestunde (vorsorglich)

2.) Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) für die Freiwillige Feuerwehr der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau

3.) Beschaffung eines Kommandowagens (KdoW) für den Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Bruchmühlbach-Miesau

4.) Beschaffung eines Mannschaftstransportfahrzeugs (MTF) für die Freiwillige Feuerwehr der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau

5.) Geplante Investitionen der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau für die Planung des Doppelhaushalts 2026/2027

6.) Fremdvergabe einer Reinigungsleistung für den Nebenbau der Grundschule Martinshöhe und der Turn- und Festhalle Martinshöhe

7.) Investitionen im Wirtschaftsplan 2026 der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau -Wasserversorgung-

8.) Investitionen der Einrichtungen der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau -Abwasserbeseitigung- im Wirtschaftsjahr 2026

9.) Mitteilungen

9.a) Rückblick und Abrechnung Freibad Veranstaltungen 2025

9.b) Fremdvergabe der Reinigungsleistung in der Turn- und Festhalle Bruchmühlbach an den wirtschaftlichsten Bieter

10.) Anfragen

Nichtöffentlicher Teil:

11.) Mitteilungen

12.) Anfragen

Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Bruchmühlbach-Miesau, 17.10.2025

Christian Hirsch, Bürgermeister

* Hinweis: Fragen sind der Verbandsgemeindeverwaltung nach Möglichkeit drei Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich zuzuleiten. Es können keine Fragen zugelassen werden, die nicht den Bereich der örtlichen Verwaltung betreffen oder die sich auf folgende Tagesordnungspunkte derselben Sitzung beziehen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurzgefasst sein; sie sollen einschließlich ihrer Begründung die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten. Es kann in jeder Einwohnerfragestunde nur jeweils eine Frage gestellt werden; eine Zusatzfrage ist zugelassen.