gemäß § 114 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO)
Feststellung des Jahresabschlüsse 2022 und 2023
und Beschluss über die Entlastung
Der Ortsgemeinderat Martinshöhe hat in seiner Sitzung am 09.10.2026 die Feststellung der geprüften Jahresabschlüsse 2022 und 2023 beschlossen und dem Bürgermeister und den Beigeordneten für die entsprechenden Haushaltsjahre Entlastung erteilt.
Bekanntmachung, Offenlegung und Einsichtnahme des Jahresabschlusses
Die Jahresabschlüsse mit allen Anlagen der Ortsgemeinde Martinshöhe liegen gemäß § 114 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.12.2024 (GVBl. S. 473, 475)
in der Zeit von
Freitag, 30.10. bis einschließlich Montag, 09.11.2026
im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Am Rathaus 2, Zimmer 40, während der üblichen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Bruchmühlbach-Miesau, den 20.10.2026
i.V. Nadja Rudig, 1. Ortsbeigeordnete