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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 45/2022
Amtlicher Teil
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Öffentliche Zahlungserinnerung

Öffentliche Zahlungserinnerung

Die Verbandsgemeindekasse Bruchmühlbach-Miesau erinnert, dass zum

15. November 2022

folgender Beitrag des 4. Quartals 2022 zur Zahlung fällig ist:

- Wiederkehrender Beitrag für den Ausbau

der öffentlichen Verkehrsanlagen der Ortsgemeinden

Bruchmühlbach-Miesau, Lambsborn und Martinshöhe

Bei einem vorliegenden SEPA-Lastschriftmandat werden die fälligen Forderungen zum Fälligkeitstag vom angegebenen Konto abgebucht. Alle anderen Zahlungspflichtigen werden gebeten, Überweisungen so rechtzeitig vorzunehmen, dass diese zum Fälligkeitstermin dem Konto der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau gutgeschrieben sind. Bei nicht fristgemäßer Zahlung können weitere Kosten entstehen, wie z. B. Säumniszuschläge, Mahngebühren und so weiter.

Bis eine Woche vor dem Fälligkeitstermin können Sie noch ein SEPA-Lastschriftmandat für die aktuelle Fälligkeit erteilen. Den Vordruck zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates können Sie bequem über die Internetadresse www.bruchmuehlbach-miesau.de (unter dem Suchen-Begriff „SEPA-Lastschriftmandat“) abrufen.

Bruchmühlbach-Miesau, den 27.10.2022
Erik Emich, Bürgermeister