Titel Logo
Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 45/2022
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Achtung Hunde- und Pferdehalter!

Alle Halter von Hunden und Pferden sind angehalten, beim täglichen Spaziergang bzw. Ausritt die Hinterlassenschaften ihrer Tiere zu beseitigen. Dies gilt neben öffentlichen Anlagen und Gehflächen auch für landwirtschaftlich genutzte Flächen wie Wiesen, Wege und Äcker.

Innerhalb bebauter Ortslagen dürfen Hunde und Pferde nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen muss der Hund angeleint werden, sobald sich Personen nähern. Ausgenommen hiervon sind Blinden-, Jagd- und Diensthunde.

Hunde sind so zu halten, dass ihr Gebell auf dem Nachbargrundstück nicht länger als 30 Minuten täglich und nicht länger als 10 Minuten ununterbrochen hörbar ist. Während der allgemeinen Ruhezeiten (von 13:00 - 15:00 Uhr und von 22.00 - 06:00 Uhr) soll Hundegebell vermieden werden.

Verstöße gegen die oben genannten Regelungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden können.

Für Rückfragen steht Ihnen das Team der Ordnungsverwaltung unter 06372 / 922 - 0210 (Frau Kiefer) bzw. - 0212 (Frau Erfurt) gerne zur Verfügung.

Ihre Verbandsgemeindeverwaltung