des Ortsgemeinderates Langwieden am 08.11.2022
Der Ortsgemeinderat entschied sich gegen eine Teilfortschreibung für die Änderung des Flächennutzungsplans, um Planungsrecht für weitere Windenergieanlagen auf ihrer Gemarkung zu schaffen. Ein Investor ist an die Ortsgemeinde Langwieden herangetreten, mit der Absicht weitere Windenergieanlagen zu errichten.
Das Gremium beschloss von der Ausführung der Maßnahme „Barrierefreier Zugang und Einbau eines behindertengerechten WC’s im Dorfgemeinschaftshaus Langwieden“ zurückzutreten und auf die Inanspruchnahme der hierzu bewilligten Zuwendung zu verzichten. Grund dafür sind die gestiegenen Gesamtkosten aufgrund der Auflagen der Kreisverwaltung sowie der allgemeinen Baukostensteigerung.
Der Rat erteilte das Einvernehmen der Gemeinde zu einem Antrag auf Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses auf einem Grundstück „Auf der Hofstatt“, Gemarkung Langwieden sowie zu einem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hauptstuhler Flur“ hinsichtlich der überbaubaren Fläche für die Errichtung einer Garage beziehungsweise eines Carports.
Das Gremium stimmte der Löschung einer Grundschuld, eingetragen zu Gunsten der Ortsgemeinde Langwieden, sowie der Auflassungsvormerkung zur Sicherung der vertraglichen Bauverpflichtung zu.