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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 46/2023
Amtlicher Teil
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2. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Pfühlstraße“

Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau,

Ortsteil Miesau

Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet

und der Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Ortsgemeinderat Bruchmühlbach-Miesau hat in seiner Sitzung am 09.11.2023 die Veröffentlichung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Pfühlstraße - 2. Änderung“ im Internet sowie eine Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Mit der Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Pfühlstraße“ werden folgende Ziele verfolgt:

In den 1990er Jahren wurden mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Pfühlstraße“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines Gewerbegebietes geschaffen. Seit vielen Jahren hat die Schlosserei Neumann GmbH hier ihren Sitz. Im damaligen Bebauungsplan waren Grünflächen als „Puffer“ zur angrenzenden Bebauung enthalten, ebenso waren für die westliche Geltungsbereichsgrenze reduzierte Schallpegel vorgegeben. Nun ist beabsichtigt, an der Grenze zur benachbarten Bebauung (Wohnen) weitere Hallen und ein überdachtes Lagerregal durch die Schlosserei Neumann GmbH zu errichten. Da hier in die damals festgesetzte Grünfläche eingegriffen wird, gibt der bestehende Bebauungsplan dies nicht her. Planungsrechtlich rückt die gewerbliche Fläche somit näher an schutzbedürftige Wohnnutzung heran. Es liegt bereits ein Lärmgutachten vor, das bestätigt hat, dass insbesondere aus den aktuellen Betriebsaktivitäten die Grenz- und Richtwerte nicht überschritten werden. Das schalltechnische Gutachten bestätigt, dass die Immissionsrichtwerte für allgemeine Wohngebiete und die benachbarten gewerblichen Bauflächen durch die Betriebsgeräusche der Schlosserei Neumann eingehalten werden können. Da jedoch eine Vergrößerung der gewerblichen Baufläche geplant ist und weitere Hallen und ein überdachtes Lagerregal entstehen sollen, wird das Lärmgutachten um die Erweiterungsflächen ergänzt und für die Fläche entsprechende Schallschutzmaßnahmen zum Schutz der Wohnbebauung definiert. Nachts finden keine Betriebsaktivitäten statt. Verbunden mit der Ausdehnung der gewerblichen Baufläche ist auch die Erhöhung des Maßes der baulichen Nutzung erforderlich. Im Zuge der Überarbeitung sollen zudem Leitungsschutzstreifen von nicht mehr existierenden Leitungen entfallen bzw. an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.

Gemäß der aktuellen planungsrechtlichen Grundlage ist die Vergrößerung der gewerblichen Fläche und der Bau weiterer Hallen und eines überdachten Lagerregals nicht realisierbar, da die im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzte Grünfläche und die Flächenzonierung mit Unterscheidung in Parkstreifen/Grünfläche, Wohn-/Büro-/Verwaltungsgebäude und gewerblicher Baufläche entgegensteht. Deshalb bedarf es der Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Pfühlstraße - 2. Änderung“.

Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Pfühlstraße - 2. Änderung“ ersetzt in seinem Geltungsbereich die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Pfühlstraße“ (1993).

Die genauen Grenzen des Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 2 ha.

Der Flächennutzungsplan stellt für die Fläche gewerbliche Baufläche dar. Das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB ist somit erfüllt.

Die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB.

Gemäß §§ 13a, 13 und 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), der Begründung und dem schalltechnischen Gutachten in der Zeit vom

20.11.2023 bis einschließlich 22.12.2023

auf der Internetseite der Verbandsgemeinde unter www.bruchmuelbach-miesau.de unter folgendem Pfad: https://www.bruchmuehlbach-miesau.de/rathaus/bauen-wohnen/bauleitplanung/, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich in der Verbandsgemeindeverwaltung, Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, Zimmer Nr. 21, während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Diese sind von Montag bis Mittwoch von 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr, Donnerstag von 8:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr, Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.geoportal.rlp.de/) elektronisch abrufbar.

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse jenny-lee.kuntz@vgbm.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werde. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommunen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Der Bebauungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung - i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Bruchmühlbach-Miesau, 10.11.2023

Rüdiger Franz, Ortsbürgermeister

Geltungsbereich des Bebauungsplans

„Gewerbegebiet Pfühlstraße - 2. Änderung“