Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau,
Ortsteil Miesau
Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet
und der Auslegung zur Beteiligung der Ãffentlichkeit
Der Ortsgemeinderat Bruchmühlbach-Miesau hat in seiner Sitzung am 09.11.2023 die Veröffentlichung des Bebauungsplanes âGewerbegebiet PfühlstraÃe - 2. Ãnderungâ im Internet sowie eine Auslegung zur Beteiligung der Ãffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Mit der Ãnderung des Bebauungsplanes âGewerbegebiet PfühlstraÃeâ werden folgende Ziele verfolgt:
In den 1990er Jahren wurden mit der 1. Ãnderung des Bebauungsplanes âGewerbegebiet PfühlstraÃeâ die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines Gewerbegebietes geschaffen. Seit vielen Jahren hat die Schlosserei Neumann GmbH hier ihren Sitz. Im damaligen Bebauungsplan waren Grünflächen als âPufferâ zur angrenzenden Bebauung enthalten, ebenso waren für die westliche Geltungsbereichsgrenze reduzierte Schallpegel vorgegeben. Nun ist beabsichtigt, an der Grenze zur benachbarten Bebauung (Wohnen) weitere Hallen und ein überdachtes Lagerregal durch die Schlosserei Neumann GmbH zu errichten. Da hier in die damals festgesetzte Grünfläche eingegriffen wird, gibt der bestehende Bebauungsplan dies nicht her. Planungsrechtlich rückt die gewerbliche Fläche somit näher an schutzbedürftige Wohnnutzung heran. Es liegt bereits ein Lärmgutachten vor, das bestätigt hat, dass insbesondere aus den aktuellen Betriebsaktivitäten die Grenz- und Richtwerte nicht überschritten werden. Das schalltechnische Gutachten bestätigt, dass die Immissionsrichtwerte für allgemeine Wohngebiete und die benachbarten gewerblichen Bauflächen durch die Betriebsgeräusche der Schlosserei Neumann eingehalten werden können. Da jedoch eine VergröÃerung der gewerblichen Baufläche geplant ist und weitere Hallen und ein überdachtes Lagerregal entstehen sollen, wird das Lärmgutachten um die Erweiterungsflächen ergänzt und für die Fläche entsprechende SchallschutzmaÃnahmen zum Schutz der Wohnbebauung definiert. Nachts finden keine Betriebsaktivitäten statt. Verbunden mit der Ausdehnung der gewerblichen Baufläche ist auch die Erhöhung des MaÃes der baulichen Nutzung erforderlich. Im Zuge der Ãberarbeitung sollen zudem Leitungsschutzstreifen von nicht mehr existierenden Leitungen entfallen bzw. an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.
Gemäà der aktuellen planungsrechtlichen Grundlage ist die VergröÃerung der gewerblichen Fläche und der Bau weiterer Hallen und eines überdachten Lagerregals nicht realisierbar, da die im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzte Grünfläche und die Flächenzonierung mit Unterscheidung in Parkstreifen/Grünfläche, Wohn-/Büro-/Verwaltungsgebäude und gewerblicher Baufläche entgegensteht. Deshalb bedarf es der Aufstellung des Bebauungsplanes âGewerbegebiet PfühlstraÃe - 2. Ãnderungâ.
Der Bebauungsplan âGewerbegebiet PfühlstraÃe - 2. Ãnderungâ ersetzt in seinem Geltungsbereich die 1. Ãnderung des Bebauungsplanes âGewerbegebiet PfühlstraÃeâ (1993).
Die genauen Grenzen des Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 2 ha.
Der Flächennutzungsplan stellt für die Fläche gewerbliche Baufläche dar. Das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB ist somit erfüllt.
Die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB.
Gemäà §§ 13a, 13 und 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Ãnderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), der Begründung und dem schalltechnischen Gutachten in der Zeit vom
20.11.2023 bis einschlieÃlich 22.12.2023
auf der Internetseite der Verbandsgemeinde unter www.bruchmuelbach-miesau.de unter folgendem Pfad: https://www.bruchmuehlbach-miesau.de/rathaus/bauen-wohnen/bauleitplanung/, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.
Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich in der Verbandsgemeindeverwaltung, Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, Zimmer Nr. 21, während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Diese sind von Montag bis Mittwoch von 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr, Donnerstag von 8:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr, Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.geoportal.rlp.de/) elektronisch abrufbar.
Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse jenny-lee.kuntz@vgbm.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werde. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommunen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die RechtmäÃigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Der Bebauungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäà § 13a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung - i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.
Bruchmühlbach-Miesau, 10.11.2023
Rüdiger Franz, Ortsbürgermeister
Geltungsbereich des Bebauungsplans
âGewerbegebiet PfühlstraÃe - 2. Ãnderungâ