Titel Logo
Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 46/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Sitzung des Verbandsgemeinderates Bruchmühlbach-Miesau

Am Freitag, 17.11.2023 um 18:30 Uhr findet eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung statt.

29. Sitzung des Verbandsgemeinderates

Ort: Bruchmühlbach-Miesau

Raum: Großer Sitzungssaal d. Verbandsgemeindeverwaltung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1.) Einwohnerfragestunde (vorsorglich)*

2.) Investitionen im Wirtschaftsplan 2024 der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau -Wasserversorgung-

3.) Investitionen der Einrichtungen der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau -Abwasserbeseitigung- im Wirtschaftsjahr 2024

4.) Nachtrag zum Erschließungsvertrag für das Baugebiet "Zwischen Wiesen- und Bahnhofstraße"

5.) Kommunale Wärmeplanung; hier: Zustimmung zur Übertragung der Aufgabe auf die Verbandsgemeinde

6.) Vergabe des Auftrages zur Erneuerung der Hardware und Software für das Visualisierungssystem der Wasseraufbereitungsanlage im Freibad in Miesau

7.) IT-Support an Schulen; Abschluss netzübergreifender Service-Vertrag

8.) Mitteilungen

8.a) Ergebnisbericht des Feuerwehrprüfdienstes Rheinland-Pfalz / Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie (LFKA)

8.b) Mitteilung über die Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Erneuerung der Heizungs-, Lüftungs- und Regelungstechnik der Lüftungs- und Heizungsanlage an der Schulturnhalle in Miesau

9.) Anfragen

Nichtöffentlicher Teil:

10.) Grundstücksangelegenheit

11.) Mitteilungen

12.) Anfragen

Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Bruchmühlbach-Miesau, 10. November 2023

Erik Emich, Bürgermeister

* Hinweis: Fragen sind der Verbandsgemeindeverwaltung nach Möglichkeit drei Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich zuzuleiten. Es können keine Fragen zugelassen werden, die nicht den Bereich der örtlichen Verwaltung betreffen oder die sich auf folgende Tagesordnungspunkte derselben Sitzung beziehen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurzgefasst sein; sie sollen einschließlich ihrer Begründung die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten. Es kann in jeder Einwohnerfragestunde nur jeweils eine Frage gestellt werden; eine Zusatzfrage ist zugelassen.