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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 46/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Zahlungserinnerung

Die Verbandsgemeindekasse Bruchmühlbach-Miesau erinnert, dass zum

15. November 2025

folgende Steuern des 4. Quartals 2025 zur Zahlung fällig sind:

- Grundsteuer

- Hundesteuer

Bei einem vorliegenden SEPA-Lastschriftmandat werden die fälligen Forderungen zum Fälligkeitstag vom angegebenen Konto abgebucht. Alle anderen Zahlungspflichtigen werden gebeten, Überweisungen so rechtzeitig vorzunehmen, dass diese zum Fälligkeitstermin dem Konto der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau gutgeschrieben sind. Bei nicht fristgemäßer Zahlung können weitere Kosten entstehen, wie zum Beispiel Säumniszuschläge, Mahngebühren und so weiter.

Bis eine Woche vor dem Fälligkeitstermin können Sie noch ein SEPA-Lastschriftmandat für die aktuelle Fälligkeit erteilen. Den Vordruck zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates können Sie bequem über die Internetadresse www.bruchmuehlbach-miesau.de (unter dem Suchen-Begriff „SEPA-Lastschriftmandat“) abrufen.

Bruchmühlbach-Miesau, den 03.11.2025
Christian Hirsch, Bürgermeister