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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 47/2023
Amtlicher Teil
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Bericht über die Sitzung

des Ortsgemeinderates Bruchmühlbach-Miesau am 09.11.2023

Der Ortsgemeinderat nahm die 2. Änderung des Bebauungsplanentwurfs „Gewerbegebiet Pfühlstraße“ in der vorliegenden Fassung (Stand 24.10.2023) an.

Er beschloss diesen Entwurf zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Veröffentlichung des Bebauungsplanes im Internet, inklusive einer öffentlichen Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden auf elektronischem Weg durchzuführen.

Das Gremium stimmte dem Entwurf des Dorferneuerungskonzeptes in der Fassung vom 31.08.2023 für den Ortsteil Miesau zu und beauftragte die Verwaltung den Entwurf der Kreisverwaltung Kaiserslautern sowie der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion zu Anerkennung vorzulegen.

Nachdem die bisherige Beigeordnete Frau Juli Hamm-Odenwald in der letzten Ortsgemeinderatssitzung zur 1. Beigeordneten gewählt wurde, wählte der Ortsgemeinderat Herrn Michael Hirsch zum neuen Beigeordneten der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau. Ortsbürgermeister Rüdiger Franz überreichte ihr die Ernennungsurkunde, vereidigte ihn und führte ihn in sein neues Amt ein.

Der Rat stimmte den Änderungen der Hauptsatzung bezüglich der Bildung eines Geschäftsbereichs für den ersten Beigeordneten in Paragraph 6 sowie der monatlichen Aufwandsentschädigung des ersten Beigeordneten mit Geschäftsbereich in Paragraph 8 zu.

Außerdem legte das Gremium in neuen Paragraphen 10 fest, dass die Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters gemäß § 12 Absatz 2 Satz 1 KomAEVO um 25 Prozent erhöht wird.

Die Erhöhung erfolgt rückwirkend ab 01.08.2023 bis zum Ende der Legislaturperiode.

Das Gremium stimmte der Übertragung der Aufgabe „Kommunale Wärmeplanung“ auf die Verbandsgemeinde zu. Es ist geplant, noch in 2023 den Antrag auf eine Förderung aus der Kommunalrichtlinie zur Aufstellung eines kommunalen Wärmeplanes für alle Ortsgemeinden zu stellen.

Der Ortsgemeinderat stimmt der Sachspende des Fördervereins Kita Eichenhübel für eine Spielausstattung im Wert von 179 Euro für die Kindertagesstätte Eichenhübel in Bruchmühlbach zu.

Zur Bereitstellung weiterer Gewerbefläche beschloss der Rat nordöstlich der Bruchstraße sowie nördlich der L 395 im Ortsteil Bruchmühlbach, Gemarkung Mühlbach einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Gewerbe- und Handwerkerpark Harzofen“. Die Verbandsgemeinde wird gebeten den Flächennutzungsplan entsprechend anzupassen.

Betreffend der Aufstellung dieses Bebauungsplanes beschloss der Rat auch den Erlass einer Veränderungssperre gemäß Baugesetzbuch. Durch den Erlass soll insbesondere sichergestellt werden, dass weder durch die Errichtung oder Beseitigung von baulichen Anlagen noch durch Nutzungsänderungen im räumlichen Geltungsbereich des zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplans Tatsachen geschaffen werden, die die Umsetzung der Planung behindern oder gar unmöglich machen.

Der Ortsgemeinderat stimmte dem Nachtrag zum Erschließungsvertrag für das Baugebiet „Zwischen Wiesen- und Bahnhofstraße“ zwischen der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau, der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau und der Immo 150 PmS GmbH & Co.KG aus Kaiserslautern bezüglich der Verlängerung der Ausführungsfrist um zwei Jahre zu.

Das Gremium versagte sowohl das Einvernehmen der Gemeinde zu einem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Güterbahnhof“ hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung auf einem Grundstück in der Eisenbahnstraße als auch das Einvernehmen zur planungsrechtlichen Zulässigkeit eines Mehrfamilienhauses in zweiter Reihe auf einem Grundstück in der St. Wendeler Straße.

Das Einvernehmen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Außenbereich auf einem Grundstück in der Gemarkung Mühlbach wurde vom Gemeinderat erteilt.

Hinsichtlich der Aufzüge am Bahnhof Bruchmühlbach beauftragte der Rat den Ortsbürgermeister Verhandlungen über die Übergabe der Aufzüge mit der Deutschen Bahn AG zu führen.

Der Ortsgemeinde beschloss ab dem Jahr 2024 kein Standgeld für die Schausteller auf den Kerwen in der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau zu erheben.

Der Rat versagte die Zustimmung zu einer Grundstücksvergabe im Neubaugebiet „Pfuhläcker-Zwerchfeld“.

Bruchmühlbach-Miesau, den 16.11.2023

Verbandsgemeindeverwaltung

Erik Emich, Bürgermeister