Bekanntmachung des Beschlusses
zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung
des Bebauungsplanes
Gemäà § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Ãnderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Ortsgemeinderat Bruchmühlbach-Miesau in öffentlicher Sitzung am 09.11.2023 den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes âGewerbe- und Handwerkerpark Am Harzofenâ gefasst hat.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt die Ortsgemeinde folgendes Ziel:
Aufgrund mehrerer Anfragen nach kleineren Gewerbegrundstücken beabsichtigt die Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau daher im Ortsteil Bruchmühlbach, Gemarkung Mühlbach, nordöstlich anschlieÃend an die BruchstraÃe und nördlich der L395 einen Bebauungsplan für Handwerksbetriebe aufzustellen.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 16,1 ha. Der Bereich des Plangebietes ist derzeit im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Dementsprechend wird der Flächennutzungsplan zur Realisierung des Bebauungsplanes angepasst.
Bruchmühlbach-Miesau, 15.11.2023
Rüdiger Franz, Ortsbürgermeister
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
âGewerbe- und Handwerkerpark Am Harzofenâ