Die Reform der Grundsteuer befindet sich auf der Zielgeraden. In den vergangenen Wochen und Monaten haben zahlreiche Eigentümerinnen und Eigentümer vom Finanzamt den Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 01.01.2022 und den Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags auf den 01.01.2025 für ihren Grundbesitz erhalten.
Ab dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer dann auf Grundlage der neuen Regeln und neuen Hebesätze der Gemeinden erhoben. Aus den Grundsteuerwerten und der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl wird der Grundsteuer-Messbetrag errechnet. Dies ist ein eigener Verfahrensschritt, der mit dem Grundsteuer-Messbescheid abgeschlossen wird, den Sie von Ihrem Finanzamt bereits erhalten haben oder noch erhalten. Für Rückfragen oder Rechtsmittel sind insofern auch die Finanzämter zuständig.
Der Messbescheid ist verbindlich - auch für die Gemeinden, die davon nicht abweichen dürfen. Sie wenden in einem letzten Schritt nur noch ihre Hebesätze an, um die endgültige Grundsteuer zu berechnen. Hebesätze gibt es vor Ort mindestens zwei: einen für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) und einen für die Grundsteuer B (Wohnen und Gewerbe). Die Hebesätze gelten jeweils für alle Steuerzahler je nach Ortsgemeinde einheitlich und werden für die neue Grundsteuer ab 2025 neu festgelegt.
Muss ab 2025 mehr Grundsteuer bezahlt werden?
Ob Sie ab 2025 mehr Grundsteuer als zuvor bezahlen, hängt von der Wertentwicklung Ihres Grundbesitzes im Vergleich zum übrigen Grundbesitz innerhalb der Gemeinde ab. Bei einer Neubewertung des Grundbesitzes kann der Wert im Verhältnis höher liegen. Ein Anstieg kann je nach Wertentwicklung stärker oder schwächer ausfallen, im Gegenzug auch ein Absinken oder sogar Gleichbleiben der einzelnen Steuerlast. Gründe können beispielsweise eine erhöhte/ gesunkene Nachfrage nach Wohnraum in Ihrem Wohngebiet sein. Die Werteermittlung erfolgt über das reformierte Grundsteuerrecht des Bundes. Die Gemeinden haben auf diese Wertfeststellung keinen Einfluss.
Ein weiterer Faktor zur Ermittlung der Steuersätze betrifft den Haushaltsausgleich in der Kommune. Weil sich mit der Reform sämtliche Grundsteuerwerte verändern, müssen alle Gemeinden ihre Hebesätze rechnerisch daran anpassen. Allerdings erhöht keine Gemeinde nur wegen der Reform ihr Grundsteueraufkommen! Der gesetzlich geforderte Haushaltsausgleich muss erreicht werden. Es fließen daher einige Faktoren in die Betrachtung und Gestaltung mit ein. Die Neuberechnung ist notwendig, um das Grundsteueraufkommen stabil zu halten, das heißt nach der Reform in Summe ähnlich viel an Grundsteuer einzunehmen wie vorher. Die Einnahmen fließen etwa in Schulen, Kitas, Spielplätze und Straßen und werden hierfür dringend benötigt.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage zum Thema Grundsteuerreform:
https://www.bruchmuehlbach-miesau.de/rathaus/steuern-wiederkehrende-beitraege/fragen-und-antworten-zur-neuen-grundsteuer-ab-2025/#accordion-1-4
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