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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 47/2025
Amtlicher Teil
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Satzung

Quelle und Stand Katastergrundlage: © GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2025, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet], 11.04.2025; Bearbeitung: Kernplan

der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau über die Änderung

des Geltungsbereiches und Verlängerung der Geltungsdauer

der Veränderungssperre für den räumlichen Geltungsbereich

des Bebauungsplans „Gewerbe- und Handwerkerpark Am Harzofen“

vom 17.10.2025

Aufgrund der §§ 14, 16 und 17 Absatz 1 Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. L S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.07.2023, in Verbindung mit § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der Fassung vom 15.03.2023, hat der Ortsgemeinderat Bruchmühlbach-Miesau am 17.10.2025 folgende Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes „Gewerbe- und Handwerkerpark Am Harzofen“ beschlossen:

§ 1

Gegenstand der Satzung

Die Geltungsdauer der bestehenden Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre zur Sicherung der Planung für den Bebauungsplanbereich „Gewerbe- und Handwerkerpark Am Harzofen“ vom 09.11.2023, bekanntgemacht im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau, Nr. 47/2023 vom 23.11.2023, wird um ein Jahr verlängert.

§ 2

Geltungsbereich

(1) Die Veränderungssperre erstreckt sich auf den räumlichen Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes „Gewerbe und Handwerkerpark Am Harzofen“.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wurde aufgrund der Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie zwischenzeitlich im Osten verkleinert und im Westen ausgedehnt. Er umfasst eine Fläche von ca. 6,3 ha. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.

(2) Von der Veränderungssperre werden nun folgende Grundstücke in der Gemarkung Mühlbach erfasst:

Zwischen den Bruchwegen: 172/1, 171/1, 169, 168/2, 168, 167, 166, 165/2, 165, 164, 163

Bruchstraße: 711/5

Auf die Krautwiesen am Bruch: 690/3

Pottaschgewanne: 700, 701, 702, 703, 704, 705, 706, 707, 707/2, 707/3, 708, 709, 710/1, 711/3, 711/6, 712/3, 712/6, 713/1

Kreuzgewanne: 866, 865, 864, 863, 862, 861, 860, 859, 858/2, 858, 857, 856

§3

Inkrafttreten

(1) Die Satzung tritt am Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft (§ 16 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 10 Absatz 3 Satz 2 bis 5 BauGB).

(2) Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit der für den Geltungsbereich dieser Satzung aufzustellende Bebauungsplan rechtsverbindlich geworden ist, spätestens jedoch nach Ablauf eines Jahres.

Bruchmühlbach-Miesau, den 06.11.2025

Rüdiger Franz, Ortsbürgermeister

Geltungsbereich des Bebauungsplanes

„Gewerbe- und Handwerkerpark Am Harzofen“

und der Veränderungssperre in der Ortsgemeinde

Bruchmühlbach-Miesau, Ortsteil Bruchmühlbach