Quelle und Stand Katastergrundlage: © GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2025, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet], 11.04.2025; Bearbeitung: Kernplan
der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau über die Änderung
des Geltungsbereiches und Verlängerung der Geltungsdauer
der Veränderungssperre für den räumlichen Geltungsbereich
des Bebauungsplans „Gewerbe- und Handwerkerpark Am Harzofen“
vom 17.10.2025
Aufgrund der §§ 14, 16 und 17 Absatz 1 Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. L S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.07.2023, in Verbindung mit § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der Fassung vom 15.03.2023, hat der Ortsgemeinderat Bruchmühlbach-Miesau am 17.10.2025 folgende Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes „Gewerbe- und Handwerkerpark Am Harzofen“ beschlossen:
§ 1
Gegenstand der Satzung
Die Geltungsdauer der bestehenden Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre zur Sicherung der Planung für den Bebauungsplanbereich „Gewerbe- und Handwerkerpark Am Harzofen“ vom 09.11.2023, bekanntgemacht im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau, Nr. 47/2023 vom 23.11.2023, wird um ein Jahr verlängert.
§ 2
Geltungsbereich
(1) Die Veränderungssperre erstreckt sich auf den räumlichen Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes „Gewerbe und Handwerkerpark Am Harzofen“.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wurde aufgrund der Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie zwischenzeitlich im Osten verkleinert und im Westen ausgedehnt. Er umfasst eine Fläche von ca. 6,3 ha. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.
(2) Von der Veränderungssperre werden nun folgende Grundstücke in der Gemarkung Mühlbach erfasst:
Zwischen den Bruchwegen: 172/1, 171/1, 169, 168/2, 168, 167, 166, 165/2, 165, 164, 163
Bruchstraße: 711/5
Auf die Krautwiesen am Bruch: 690/3
Pottaschgewanne: 700, 701, 702, 703, 704, 705, 706, 707, 707/2, 707/3, 708, 709, 710/1, 711/3, 711/6, 712/3, 712/6, 713/1
Kreuzgewanne: 866, 865, 864, 863, 862, 861, 860, 859, 858/2, 858, 857, 856
§3
Inkrafttreten
(1) Die Satzung tritt am Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft (§ 16 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 10 Absatz 3 Satz 2 bis 5 BauGB).
(2) Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit der für den Geltungsbereich dieser Satzung aufzustellende Bebauungsplan rechtsverbindlich geworden ist, spätestens jedoch nach Ablauf eines Jahres.
Bruchmühlbach-Miesau, den 06.11.2025
Rüdiger Franz, Ortsbürgermeister
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
„Gewerbe- und Handwerkerpark Am Harzofen“
und der Veränderungssperre in der Ortsgemeinde
Bruchmühlbach-Miesau, Ortsteil Bruchmühlbach