Quelle und Stand Katastergrundlage: © GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2025, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet], 11.04.2025; Bearbeitung: Kernplan
„Gewerbe- und Handwerkerpark Am Harzofen“
Bekanntmachung des Beschlusses
zur Änderung des Geltungsbereiches
Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 09.11.2023 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Handwerkerpark Am Harzofen“ beschlossen.
Der Ortsgemeinderat Bruchmühlbach-Miesau hat nun in öffentlicher Sitzung am 17.10.2025 den Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Handwerkerpark Am Harzofen“ gefasst.
Ziel der Planung:
Aufgrund mehrerer Anfragen nach kleineren Gewerbegrundstücken beabsichtigt die Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau im Ortsteil Bruchmühlbach, Gemarkung Mühlbach, nordöstlich anschließend an die Bruchstraße und nördlich der L395 einen Bebauungsplan für Handwerksbetriebe aufzustellen.
Aufgrund der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie muss der Geltungsbereich angepasst werden. Ursprünglich umfasste der Geltungsbereich eine größere Fläche entlang der L 395. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurde der Geltungsbereich jedoch wegen landes- und regionalplanerischer Vorgaben (regionaler Grünzug) entsprechend verkleinert.
Durch Abstimmung mit dem LBM, bei der eine Notausfahrt aus dem neuen Gebiet in die Bruchstraße gefordert wurde, wurde der Geltungsbereich auf die Fläche zwischen der Wohnbebauung der Bruchstraße und der Bahnlinie nach Westen ausgeweitet.
Die genauen Grenzen des angepassten Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst nun insgesamt eine Fläche von ca. 6,3 ha.
Bruchmühlbach-Miesau, 06.11.2025
Rüdiger Franz, Ortsbürgermeister
Angepasster Geltungsbereich
des Bebauungsplanes „Handwerkerpark“
der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau