Mit Beginn der kalten Jahreszeit wollen wir nochmals erinnern, dass alle Gehwege und Gehwegsverbindungen von den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke bzw. Anwohnern von Eis und Schnee zu reinigen sind.
Deshalb achten Sie bitte bei Eis und Schnee vor allem auf folgende Punkte:
1. | Die Gehwege müssen zu den allgemeinen Verkehrszeiten (ab 7.00 bis 18.00 Uhr) von Schnee und Eis geräumt und gefahrlos begehbar sein. |
2. | Verwenden Sie zum Streuen bitte abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt, Sägemehl etc. |
3. | Die Gehwege sind so breit zu streuen bzw. zu räumen (ca. 1,50 m), dass zwei Personen rücksichtsvoll aneinander vorbeigehen können. Von Grundstück zu Grundstück muss eine durchgehende Strecke begehbar sein. |
4. | Bei Glätte müssen auch die besonders gefährlichen Fahrbahnstellen |
Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau | |
Ortsteil Elschbach | |
- | Glanstraße, von Haus-Nr.: 1 bis Haus-Nr.: 11 |
- | Die Straße „An der Steig“ |
Ortsgemeinde Lambsborn | |
- | Steiles Teilstück der Straße „Am Fehrborn“, von Haus-Nr.: 2 bis Haus-Nr.: 39 |
gestreut werden. | |
5. | Geräumtes Eis bzw. geräumter Schnee sind so zu lagern, dass der Verkehr auf der Fahrbahn und den Gehwegen nicht beeinträchtigt wird. |
6. | Achten Sie darauf, dass der Abfluss von Oberflächenwasser (bei Tauwetter) gewährleistet ist. Sinkkästen bzw. Straßenabläufe müssen unbedingt freigehalten werden. |
7. | Bitte bedenken Sie, dass ein Missachten der Streu- und Räumpflicht ein Bußgeld sowie ggf. Schadensersatzansprüche geschädigter Dritter nach sich ziehen kann. |
8. | Das Räumen und Streuen der Straßen durch die Ortsgemeinden stellt eine freiwillige Leistung dar, welche die Grundstückseigentümer nicht von ihrer Räum- und Streupflicht entbindet. |
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Adam-Ringelsbacher, Telefon 06372 / 922-0301.
Verbandsgemeindeverwaltung
Bruchmühlbach-Miesau, den 26.11.2018
Erik Emich, Bürgermeister