Als Grundlage für den 1. Nachtragshaushaltsplan und die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 2023 beschloss der Rat die Liste der vorgesehenen Investitionen. Im nächsten Jahr sind zahlreiche Investitionen für die Umrüstung der Beleuchtung in den Schulen, Schulturnhallen und im Freibad sowie den Digitalpackt Schulen vorgesehen.
Der Rat verabschiedete auch eine Liste der für 2023 in den Wirtschaftsplänen der Kommunalen Betriebe geplanten Investitionen im Wasser- und Kanalwerk.
Größere Investitionen sind unter anderem geplant für die Erweiterung der Photovoltaikanlage im Miesau Army Depot, für die Erweiterung der Wasserver- und Abwasserentsorgungsleitung Gewerbegebiet „Güterbahnhof“ sowie für die Kanalisation in den Neubaugebieten „Zu den Rennwiesen“ Martinshöhe und „Pfühläcker-Zwerchfeld“ Ortsteil Miesau.
Der Verbandsgemeinderat stimmte dem Abschluss einer Wärmeversorgungsvereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau und der Ortsgemeinde Martinshöhe über die Lieferung von Wärme aus der Nahwärmeversorgungsanlage Martinshöhe zu. Seitens der Ortsgemeinde werden die Kindertagesstätte, das Dorfgemeinschaftshaus und das Rathaus versorgt. Die Verbandsgemeinde nimmt für die Grundschule, die Schulturnhalle und das Feuerwehrgerätehaus Wärme ab.
Das Gremium ermächtigte den Bürgermeister der Verbandsgemeinde den Weiterbetrieb des Blockheizkraftwerkes (BHKW) im US-Depot Miesau durch die Beschaffung von Erdgas am Terminmarkt mit gleichzeitiger Stromvermarktung vorzunehmen.
Der Rat stimmte der Bereitstellung von kommunalen Mitteln für die Teilnahme am LEADER-Förderprogramm der LAG Westrich-Glan für die Förderperiode 2023 bis 2029 in Höhe von rund 20.700 Euro zu. Die Verbandsgemeinde hat sich gemeinsam mit den Verbandsgemeinden Landstuhl, Ramstein-Miesenbach, Weilerbach, Oberes Glantal und Kusel-Altenglan als LEADER-Region beworben.
Das Gremium stimmt dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Pfälzischen Pensionsanstalt zur Übertragung von Festsetzungsbefugnissen in der Personalwirtschaft mit Wirkung zum 01.01.2023 zu. Aufgrund der Änderung des § 2b Umsatzsteuergesetzt werden bestimmte abrechnungsferne Zusatzmodule für Dienstleistungen, die der Pfälzischen Pensionsanstalt übertragen wurden, ab 01.01.2023 umsatzsteuerpflichtig.
Der Verbandsgemeinderat befasste sich mit der zukünftigen Abwicklung des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrages. Das Gremium beschloss, dass die Abfindungsbeträge auf das KVR (Kommunale Versorgungsrücklage)-Fondskonto der Verbandsgemeinde umgebucht werden, der zu erwartende Zahlungsbetrag für den vom Saarland übergetretene Beamte ebenfalls dem KVR-Fonds gutgeschrieben wird und die Mittel aus dem Fonds zur Finanzierung von zukünftigen Versorgungslasten der Verbandsgemeinde verwendet wird.
Der Rat stimmte der Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung eines Touristischen Service Centers (TSC) mit dem Arbeitstitel „Pfälzer Bergland“ zu. Die notwendigen Haushaltsmittel stehen aus der bestehenden Mitgliedschaft im Fremdenverkehrszweckverband Pfälzer Bergland, der in Folge zur Bildung der TSC aufgelöst werden soll, zur Verfügung.
Der Verbandsgemeinderat schlägt der Kreisverwaltung Kaiserslautern als Wahltermin für die Urwahl des Bürgermeisters den 18. Juni 2023 und für die mögliche Stichwahl den 9. Juli 2023 vor. Nach der Festsetzung des Wahltermins durch die Aufsichtsbehörde wird die öffentliche Ausschreibung der Bürgermeisterstelle im Staatsanzeiger, im Amtsblatt und auf der Homepage der Verbandsgemeinde (jeweils Langversion) sowie der Tageszeitung „Die Rheinpfalz“ (Kurzversion) erfolgen.