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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 48/2023
Amtlicher Teil
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Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Lambsborn

Der Ortsgemeinderat Lambsborn hat in seiner Sitzung am 22.11.2023 folgende Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:

Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

der Ortsgemeinde Lambsborn vom 23.08.2004

zuletzt geändert durch Satzung vom 18.11.2020

vom 23. November 2023

Der Ortsgemeinderat Lambsborn hat aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Artikel I Änderung

§ 5 wird wie folgt geändert:

„Die Gemeinde hat bis zu 3 Ortsbeigeordnete.“

Artikel II Inkrafttreten

Artikel I tritt am Tage der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Lambsborn, den 23. November 2023

gez. Markus Schwarz, 1. Beigeordneter

Hinweis:

Gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.