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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 48/2023
Amtlicher Teil
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Einrichtung einer internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Arbeitgeber mit mindestens 50 Beschäftigten sind nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (§12 HinSchG) verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten, über die Hinweisgeber Informationen über Verstöße melden und offenlegen können.

Dieser Verpflichtung kommen die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau sowie die Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau mit einer gemeinsamen Meldestelle nach.

Ansprechpartner für die Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz ist Herr Andreas Traumer, Fachbereichsleitung I.

Hinweise können sowohl persönlich in der Verbandsgemeindeverwaltung, Zimmer 25, telefonisch unter 06372 / 922 - 0100 oder in Textform abgeben werden.

Bitte beachten Sie bei einer telefonischen Meldung, dass bei Abwesenheit des Ansprechpartners eine Rufumleitung erfolgt.

Meldungen in Textform können an nachfolgende Postadresse geschickt oder per E-Mail an Hinweisgeber@vgbm.de gerichtet werden:

Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz

Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau

Am Rathaus 2

66892 Bruchmühlbach-Miesau

Ihre Verbandsgemeindeverwaltung