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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 48/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung - Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Vogelbach (Wald)

Dienstleistungszentrum

Ländlicher Raum

DLR Westpfalz

Abteilung Landentwicklung und ländliche Bodenordnung

67655 Kaiserslautern, 21.11.2024

Fischerstraße 12

Telefon: 0631 3674-0

Telefax: 0631 3674-255

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Vogelbach (Wald)

Aktenzeichen: 21148

E-Mail: DLR-Westpfalz@dlr.rlp.de

Internet: www.dlr.rlp.de

Öffentliche Bekanntmachung

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren

Vogelbach (Wald)

Anbringung von Nisthilfen für Vögel und Fledermäuse als

vorgezogene artenschutzfachliche Maßnahmen

Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Vogelbach (Wald) ist im noch in der Aufstellung befindlichen Wege- und Gewässerplan eine Reihe von Ausbaumaßnahmen an vorhandenen Forstwegen geplant, die eine vorherige Trassenfreistellung erfordern. Betroffen von diesen Freistellungsmaßnahmen sind auch mehrere Bäume, die potenzielle Quartiere für höhlen- und spaltenbewohnende Tierarten - insbesondere Vogel- und Fledermausarten - aufweisen.

Aus artenschutzrechtlichen Erfordernissen sind bereits im Vorfeld dieser Freistellungsmaßnahmen Ersatzquartiere in genügender Anzahl zu schaffen, in die von den Maßnahmen betroffene Tiere ausweichen können. Im vorliegenden Fall erfolgte dies bereits durch die Aufhängung von artenschutzfachlichen Spezialnisthilfen in geeigneten Waldquartieren an dafür ausgewählten und mit der Forstverwaltung abgestimmten Bäumen.

Insgesamt sind 60 Nisthilfen an 60 Bäumen angebracht worden. Die Bäume sind zusätzlich durch bedruckte Aluminium-Schilder als Habitatbäume kenntlich gemacht.

Die Maßnahmen sind von den betroffenen Grundstückseigentümern zu dulden. Es wird hiermit verboten, die betroffenen Bäume einschließlich der Nisthilfen und Schilder zu zerstören bzw. zu entfernen.

Von den obengenannten Maßnahmen sind folgende Grundstücke betroffen:

Im Auftrag

gez. Jan Emrich, Gruppenleiter

Abteilung Landentwicklung und ländliche Bodenordnung