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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 49/2023
Amtlicher Teil
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Sitzung des Ortsgemeinderates Bruchmühlbach-Miesau

Am Donnerstag, 14.12.2023 um 18:30 Uhr findet eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung statt.

36. Sitzung des Ortsgemeinderates Bruchmühlbach-Miesau

Ort: Bruchmühlbach-Miesau

Raum: Großer Sitzungssaal d. Verbandsgemeindeverwaltung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1.)

Einwohnerfragestunde (vorsorglich)*

2.)

Forstwirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024

3.)

Investitionsplan 2024 des Elektrizitätswerkes

4.)

Abschluss des technischen Betriebsführungsvertrages zwischen dem Elektrizitätswerk der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau und den Stadtwerken Ramstein-Miesenbach GmbH

5.)

Allgemeine Preise für die Grund- und Ersatzversorgung zum 1. Februar 2024

6.)

Nachwahl eines Mitgliedes im Werkausschuss

7.)

Nachwahl eines Mitgliedes im Ausschuss für Entwicklung und Landschaftspflege/Umwelt

8.)

Nachwahl eines stellvertretenden Mitgliedes im Ausschuss für Entwicklung und Landschaftspflege/Umwelt

9.)

Nachwahl eines stellvertretenden Mitgliedes im Hauptausschuss

10.)

Spende des Förderverein Kita Eichenhübel für die Kita Eichenhübel, Bruchmühlbach

11.)

Spende der Ortsgemeinde Langwieden für die Kita Kunterbunt, Alte Straße 38 a, Bruchmühlbach-Miesau

12.)

3. Änderung der Kita-Ordnung der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau

13.)

Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Waldstraße - Münchenhäuselweg" hinsichtlich der Überbauung der Gasleitung

14.)

Mitteilungen

14.a)

Neufestsetzung des Verpflegungsentgeltes in der Kita Kunterbunt, Bruchmühlbach

15.)

Anfragen

Nichtöffentlicher Teil:

16.)

Vertragsangelegenheit

17.)

Grundstücksangelegenheiten

18.)

Mitteilungen

19.)

Anfragen

Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Bruchmühlbach-Miesau, 1.Dezember 2023
Franz, Ortsbürgermeister

* Hinweis: Fragen sind der Verbandsgemeindeverwaltung nach Möglichkeit drei Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich zuzuleiten. Es können keine Fragen zugelassen werden, die nicht den Bereich der örtlichen Verwaltung betreffen oder die sich auf folgende Tagesordnungspunkte derselben Sitzung beziehen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurzgefasst sein; sie sollen einschließlich ihrer Begründung die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten. Es kann in jeder Einwohnerfragestunde nur jeweils eine Frage gestellt werden; eine Zusatzfrage ist zugelassen.