Am Freitag, 08.12.2023 um 18:30 Uhr findet eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung statt.
30. Sitzung des Verbandsgemeinderates
Ort: Bruchmühlbach-Miesau
Raum: Großer Sitzungssaal d. Verbandsgemeindeverwaltung
| Tagesordnung | |
| Öffentlicher Teil: | |
| 1.) | Einwohnerfragestunde (vorsorglich)* |
| 2.) | Nachwahl eines Mitgliedes im Werkausschuss |
| 3.) | Nachwahl eines Mitgliedes im Tourismus- und Partnerschaftsausschuss |
| 4.) | Nachwahl eines stellvertretenden Mitgliedes im Haupt- und Finanzausschuss |
| 5.) | Geplante Investitionen der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau für die Planung des Doppelhaushalts 2024/2025 |
| 6.) | Feststellung des Wirtschaftsplanes 2024 der Einrichtungen der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau -Wasserversorgung- |
| 7.) | Feststellung des Wirtschaftsplanes 2024 der Einrichtungen der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau -Abwasserbeseitigung- |
| 8.) | Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Einrichtungen der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau -Wasserversorgung- |
| 9.) | Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Einrichtungen der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau -Abwasserbeseitigung- |
| 10.) | Entlastung der Betriebsleitung der Einrichtung der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau -Wasserversorgung- für das Wirtschaftsjahr 2022 |
| 11.) | Entlastung der Betriebsleitung der Einrichtung der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau -Abwasserbeseitigung- für das Wirtschaftsjahr 2022 |
| 12.) | Auftragsvergabe zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Feuerwehrgerätehaus Martinshöhe" und Teilfortschreibung Flächennutzungsplan |
| 13.) | Fremdvergabe einer Reinigungsleistung für den Nebenbau der Grundschule Martinshöhe im Nebenbau und der Turn- und Festhalle Martinshöhe |
| 14.) | Mitteilungen |
| 14. a) | Zuwendung aus dem Förderprogramm Zinssicherungsschirm und Stabilisierungs- und Abbaubonus Rheinland-Pfalz 2023 |
| 15.) | Anfragen |
| Nichtöffentlicher Teil: | |
| 16.) | Mitteilungen |
| 17.) | Anfragen |
Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
* Hinweis: Fragen sind der Verbandsgemeindeverwaltung nach Möglichkeit drei Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich zuzuleiten. Es können keine Fragen zugelassen werden, die nicht den Bereich der örtlichen Verwaltung betreffen oder die sich auf folgende Tagesordnungspunkte derselben Sitzung beziehen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurzgefasst sein; sie sollen einschließlich ihrer Begründung die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten. Es kann in jeder Einwohnerfragestunde nur jeweils eine Frage gestellt werden; eine Zusatzfrage ist zugelassen.