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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 49/2024
Amtlicher Teil
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Sitzung des Ortsgemeinderates Bruchmühlbach-Miesau

Am Donnerstag, 12.12.2024 um 18:30 Uhr findet eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung statt.

4. Sitzung des Ortsgemeinderates Bruchmühlbach-Miesau

Ort: Bruchmühlbach-Miesau

Raum: Großer Sitzungssaal d. Verbandsgemeindeverwaltung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1.)

Einwohnerfragestunde (vorsorglich)*

2.)

Feststellung des Jahresabschlusses 2019

3.)

Entlastung des Bürgermeisters und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde sowie des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau für das Haushaltsjahr 2019

4.)

Satzung der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau über die Erhebung von Hundesteuer

5.)

Investitionsplan 2025 des Elektrizitätswerkes

6.)

Allgemeine Preise für die Grund- und Ersatzversorgung zum 1. Februar 2025

7.)

Sondervertragspreise für die Versorgung mit elektrischer Energie zum 1. Februar 2025 (UnserStrom Privat, UnserStrom Gewerbe, UnserStrom Speicherheizung und Wärmepumpe)

8.)

Einvernehmen der Gemeinde zur planungsrechtlichen Zulässigkeit für den Neubau von drei Einfamilienhäusern und einem Doppelhaus in zweiter Reihe

9.)

Einvernehmen der Gemeinde zur planungsrechtlichen Zulässigkeit für die Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage im Außenbereich

10.)

Mitteilungen

10.a)

Neufestsetzung des Verpflegungsentgeltes in den Kindertagesstätten "Grünschnabel" (Ortsteil Vogelbach) und "Eichenhübel" (Ortsteil Bruchmühlbach) ab dem 01.01.2025

10.b)

Erschließung des Gewerbegebiets "Froschpfuhl"; hier: Rücknahme des Zuwendungsantrages vom 21.12.2017

11.)

Anfragen

Nichtöffentlicher Teil:

12.)

Vertragsangelegenheit

13.)

Mitteilungen

14.)

Anfragen

Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Bruchmühlbach-Miesau, 28. November 2024

Hamm-Odenwald, Erste Beigeordnete

* Hinweis: Fragen sind der Verbandsgemeindeverwaltung nach Möglichkeit drei Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich zuzuleiten. Es können keine Fragen zugelassen werden, die nicht den Bereich der örtlichen Verwaltung betreffen oder die sich auf folgende Tagesordnungspunkte derselben Sitzung beziehen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurzgefasst sein; sie sollen einschließlich ihrer Begründung die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten. Es kann in jeder Einwohnerfragestunde nur jeweils eine Frage gestellt werden; eine Zusatzfrage ist zugelassen.