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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 49/2024
Amtlicher Teil
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Sitzung des Ortsgemeinderates Martinshöhe

Am Freitag, 13.12.2024 um 18:30 Uhr findet eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung statt.

4. Sitzung des Ortsgemeinderates Martinshöhe

Ort: Martinshöhe

Raum: Rathaus Martinshöhe

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1.)

Einwohnerfragestunde (vorsorglich)*

2.)

1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 der Ortsgemeinde Martinshöhe

3.)

Satzung der Ortsgemeinde Martinshöhe über die Erhebung von Hund

esteuer

4.)

Klarstellungssatzung der Ortsgemeinde Martinshöhe; hier: Satzungsbeschluss gemäß § 34 Abs. 4 S. 1. Nr. 1 BauGB

5.)

Bebauungsplan "Zu den Rennwiesen - 1. Änderung"

1. Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB

2. Satzungsbeschluss

6.)

Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau öffentlicher Verkehrsanlagen der Ortsgemeinde Martinshöhe

7.)

Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau öffentlicher Verkehrsanlagen der Ortsgemeinde Martinshöhe; hier: Ausbauprogramm ab 2025

8.)

Neufestsetzung des Verpflegungsgeldes in der Kindertageseinrichtung ab 01.01.2025 und Ermächtigung des Bürgermeisters

9.)

Widmung von Gemeindestraßen

10.)

Mitteilungen

11.)

Anfragen

Nichtöffentlicher Teil:

12.)

Mitteilungen

13.)

Anfragen

Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Martinshöhe, 28. November 2024

Palm, Ortsbürgermeister

* Hinweis: Fragen sind der Verbandsgemeindeverwaltung nach Möglichkeit drei Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich zuzuleiten. Es können keine Fragen zugelassen werden, die nicht den Bereich der örtlichen Verwaltung betreffen oder die sich auf folgende Tagesordnungspunkte derselben Sitzung beziehen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurzgefasst sein; sie sollen einschließlich ihrer Begründung die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten. Es kann in jeder Einwohnerfragestunde nur jeweils eine Frage gestellt werden; eine Zusatzfrage ist zugelassen.