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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 49/2025
Amtlicher Teil
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Allgemeine Information zur Grundsteuer A

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

liebe Grundstückseigentümerinnen und Grundstückeigentümer,

hiermit informieren wir Sie darüber, dass die Bescheide bezüglich der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) aller Ortsgemeinden für das Jahr 2025 noch nicht versendet wurden.

Für die Umsetzung der Grundsteuerreform ist es notwendig sämtliche Steuerobjekte einzeln neu in unserem Rechnungsprogramm zu erfassen. Dies ist leider nicht vollständig automatisiert möglich, wodurch die Arbeiten größtenteils händig erfolgen müssen. Im vergangenen Jahr wurde primär die Erfassung der Steuerobjekte für die Grundsteuer B durchgeführt.

In diesem Jahr arbeiten wir mit Hochdruck daran die Steuerobjekte für die Grundsteuer A zu erfassen. Diese Arbeiten sind mit einem enormen Zeitaufwand verbunden, den wir neben dem laufenden Tagesgeschäft stemmen. Dadurch kommt es beim Versand der Bescheide für die Grundsteuer A leider zu Verzögerungen.

Bis Ihnen die neuen Bescheide der Grundsteuer A zugehen, ist die Steuer von Ihrer Seite auch noch nicht zu zahlen. Die Fälligkeiten werden erst in den Bescheiden festgesetzt.

Sollten Sie jedoch in diesem Jahr bereits Zahlungen für 2025 vorgenommen haben, werden diese selbstverständlich von unserer Seite bei den festzusetzenden Fälligkeiten berücksichtigt.

Ihre Verbandsgemeindeverwaltung