des Ortsgemeinderates Gerhardsbrunn am 07.12.2022
Der Ortsgemeinderat befürwortete eine Teilfortschreibung für die Änderung des Flächennutzungsplans, um Planungsrecht für weitere Windenergieanlagen auf ihrer Gemarkung zu schaffen. Teilbereiche der vorgesehenen Potentialflächen im Bereich der Kreisstraße 68 und des Scharrhofes wurden dabei ausgeschlossen. Die Verbandsgemeinde wird gebeten, die Änderung des Flächennutzungsplans für die vorgesehenen Flächen vorzunehmen.
Ein Investor ist an die Ortsgemeinde Gerhardsbrunn herangetreten, mit der Absicht weitere Windenergieanlagen zu errichten.