Titel Logo
Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 50/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Änderung der Abgabenbescheide

(Grund- und Gewerbesteuer)

der Ortsgemeinde Lambsborn

Mit dem Beschluss des Ortsgemeinderates Lambsborn vom 29.03.2023 wird ab dem 01.01.2024

- der Hebesatz der Grundsteuer B

von 465 v.H. auf 483 v.H.

- der Hebesatz der Gewerbesteuer

von 400 v.H. auf 410 v.H.

angehoben.

Die geänderten Abgabenbescheide der Grundsteuer B sowie der Gewerbesteuer der Ortsgemeinde Lambsborn werden den Steuerpflichtigen bis Mitte Januar 2024 zugehen.

Bei Fragen können Sie sich an die Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Frau Bröhmer-Barth (Grundsteuer - Telefon 06372 / 922-0402) oder Frau Frisch (Gewerbesteuer - Telefon 06372 / 922-0403) wenden.

Bruchmühlbach-Miesau, 04.12.2023

Erik Emich, Bürgermeister