Mit dem Beschluss des Ortsgemeinderates Lambsborn vom 29.03.2023 wird ab dem 01.01.2024
| - der Hebesatz der Grundsteuer B | von 465 v.H. auf 483 v.H. |
| - der Hebesatz der Gewerbesteuer | von 400 v.H. auf 410 v.H. |
angehoben.
Die geänderten Abgabenbescheide der Grundsteuer B sowie der Gewerbesteuer der Ortsgemeinde Lambsborn werden den Steuerpflichtigen bis Mitte Januar 2024 zugehen.
Bei Fragen können Sie sich an die Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Frau Bröhmer-Barth (Grundsteuer - Telefon 06372 / 922-0402) oder Frau Frisch (Gewerbesteuer - Telefon 06372 / 922-0403) wenden.
Bruchmühlbach-Miesau, 04.12.2023
Erik Emich, Bürgermeister