Der Bundestag hat im Juli 2023 die Abschaffung des Kinderreisepasses beschlossen. Das heißt, ab dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Auch Verlängerungen oder Aktualisierungen der vorhandenen Kinderreisepässe sind dann nicht mehr möglich. Statt des Dokumententyps „Kinderreisepass“ soll künftig ein elektronischer Reisepass mit der längeren Gültigkeitsdauer sowie der Nutzungsmöglichkeit für weltweite Reisen beantragt werden können. Vor dem 01. Januar 2024 ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum aufgedruckten Datum ihre Gültigkeit.
Grundsätzlich benötigen Kinder jeden Alters ein eigenes Reisedokument. Dies ist, abhängig vom Reiseziel, ein Personalausweis oder ein Reisepass. Da der Personalausweis allerdings nicht von allen Ländern zur Einreise anerkannt wird, ist es sinnvoll, sich rechtzeitig vor Reiseantritt über die Einreisebestimmungen des Reiselandes zu informieren. Nähere Informationen zu den einzelnen Ländern finden Sie im Internet unter www.auswaertiges-amt.de.
Die neuen Dokumente für Kinder (Personalausweis bzw. Reisepass) werden nicht sofort im Einwohnermeldeamt ausgestellt, sondern von der Bundesdruckerei in Berlin produziert. Planen Sie daher rechtzeitig Ihre Reise, da die Herstellung der Dokumente drei bis fünf Wochen dauern kann. Anfangs wird die Nachfrage nach Reisedokumenten für Kinder stark steigen.
Beide Dokumente sind für Personen unter 24 Jahren, 6 Jahre gültig.
Ihr Einwohnermeldeamt