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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 50/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

gemäß § 114 Abs. 2 Satz 1

Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO)

Feststellung des Jahresabschlusses 2019

und Beschluss über die Entlastung

Der Verbandsgemeinderat Bruchmühlbach-Miesau hat in seiner Sitzung am 06.12.2024 die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2019 beschlossen und dem Bürgermeister und den Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2019 Entlastung erteilt.

Bekanntmachung, Offenlegung und Einsichtnahme

des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss mit allen Anlagen sowie der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau liegen gemäß § 114 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.05.2023 (GVBl. S. 133)

in der Zeit von

Freitag, 13.12.2024 bis einschließlich Montag, 23.12.2024

im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Am Rathaus 2, Zimmer 47, während der üblichen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Bruchmühlbach-Miesau, den 9. Dezember 2024

Christian Hirsch, Bürgermeister