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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 50/2024
Amtlicher Teil
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Erhöhung der Preise für Wasser und Abwasser ab 01.01.2025

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

unsere Wasserwerke gewährleisten tagtäglich für Haushalte, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen sauberes und sicheres Trinkwasser. Und auch im Krisenmanagement, zum Beispiel der Wasserrohrbrüche, ist auf unser Wasserwerk stets verlass. Unsere Kläranlagen leisten mit ihrem hohen Reinigungsgrad einen großen Beitrag zur Reinhaltung der Gewässer. Diese Qualität gilt es zu erhalten und gleichzeitig die Daseinsvorsorge zu sichern.

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 06.12.2024 die Anpassung der Entgelte für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung beschlossen. Nachdem über Jahre die Gebühren und wiederkehrende Beiträge stabil gehalten werden konnten, ist nun kostenbedingt eine Erhöhung notwendig geworden.

Die letzte Erhöhung der Wassergebühren war im Jahr 2016. Seitdem hatte die Sparte Wasserversorgung ein positives Jahresergebnis. Seit dem Jahr 2021 ist die Wasserversorgung defizitär. Eine Erhöhung der laufenden Entgelte war daher geboten:

Wasserverbrauchsgebühr von bisher 1,68 € /m³ um 0,33 €/m³ auf neu 2,01 €/m³

Wiederkehrender Beitrag Wasserversorgung von bisher 0,15 €/m² um 0,08 €/m² auf neu 0,23 €/m²

Ähnlich war die Entwicklung bei der Abwasserbeseitigung. Die Schmutzwassergebühren wurden seit 2013 nicht mehr erhöht und die Gebühr und der wiederkehrende Beitrag für die Niederschlagswasserbeseitigung wurden letztmals 1998 angepasst. Die Einrichtung Abwasserbeseitigung konnte in den Vorjahren immer Gewinne ausweisen. Erstmals mit dem Jahr 2022 musste ein Verlust von 179 T€ verkraftet werden.

Bei der neuen Kalkulation der Gebühren und wiederkehrenden Beiträge im Bereich der Abwasserbeseitigung wurde nun auch die Verschiebung der Kosten von Schmutzbeseitigung hin zur Niederschlagswasserbeseitigung betrachtet. Seit Einführung der Niederschlagswassergebühr 1996 sind viele Investitionen in diesem Bereich getätigt worden. Die Aufwendungen, die für Trennkanalisation und Regenrückhalteeinrichtungen getätigt werden müssen, sind ständig gestiegen. Dieser Entwicklung trägt die neu festgelegte Höhe der Niederschlagswassergebühr und des wiederkehrenden Beitrags Niederschlagswasser nun Rechnung.

Schmutzwassergebühr von bisher 2,70 €/m³ um 0,20 €/m³ auf neu 2,90 €/m³

Niederschlagswassergebühr von bisher 0,22 €/m² um 0,20 €/m² auf neu 0,42 €/m²

Wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasser von bisher 0,15 €/m² um 0,14 €/m² auf neu 0,29 €/m²

Um in Zukunft die Anpassung der Entgelte regelmäßig vorzunehmen, aber auch um die Entwicklung fortschreibend zu überwachen, hat sich die Verbandsgemeinde vorgenommen, in einem 3-Jahresrythmus die Preiskalkulation vorzunehmen.

Bruchmühlbach-Miesau, den 09.12.2024

Christian Hirsch, Bürgermeister