Titel Logo
Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 50/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Das Wahlamt informiert:

Erreichbarkeit des Wahlamtes

zwischen dem Jahreswechsel 2025/2026

Aufgrund der anstehenden Landtagswahl am 22. März 2026 müssen Wahlvorschlagsträger bis spätestens 6. Januar 2026, 18:00 Uhr ihren Wahlvorschlag einreichen. Hierfür sind die Wählbarkeitsbescheinigungen der aufgestellten Bewerber sowie ggfs. Unterstützungsunterschriften notwendig, die von der Gemeindeverwaltung unterzeichnet werden müssen.

Um die fristgerechte Einreichung zu ermöglichen, wird während der Schließtage der Verbandsgemeindeverwaltung eine telefonische Rufbereitschaft des Wahlamtes eingerichtet.

Wahlvorschlagsträger können das Wahlamt während des Jahreswechsels wie folgt telefonisch erreichen:

Montag, 29.12.2025 von 08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag, 30.12.2025 von 08:00 bis 12:00 Uhr

Ein Termin ist nur nach telefonischer Voranmeldung unter 06372 / 922-0107 zu o.g. Zeiten möglich. Es werden zu dieser Zeit ausschließlich Wählbarkeitsbescheinigungen sowie Unterstützungsunterschriften bestätigt.