Der Forstwirtschaftsplan 2025 wurde mit einem geplanten Betriebsergebnis von 25.476 € im Ertrag und 18.643 € im Aufwand vom Rat beschlossen.
Der Ortsgemeinderat beschloss in der Sitzung vom 30.10.2024 die Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen der Ortsgemeinde samt ihren Anlagen, angepasst an dem vom Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellten Satzungsmuster. Da das zu diesem Zeitpunkt ausgearbeitete dreijährige Ausbauprogramm nochmals geändert wurde und sich nun über fünf Jahre erstreckt, wurde vom Rat beschlossen, den betreffenden Paragraphen entsprechend zu ändern. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Satzung entsprechend bekannt zu machen.
Zur Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau öffentlicher Verkehrsanlagen beschloss der Ortsgemeinderat das 5-Jahres-Ausbauprogramm für den Zeitraum 2025 bis 2029. Dieses beinhaltet den Ausbau der Gehwege der Ortsdurchfahrt, den Ausbau der Stichstraße und einen Investitionskostenanteil für den Kanal.
Im Vergleich zum Ausbauprogramm 2023-2024 sinkt der Beitragssatz um 0,03 €/m² auf 0,41 €/m².
Auf Grund der Fortschreibung des Satzungsmusters des Gemeinde- und Städtebundes, beschloss das Gremium die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Hundesteuer. Die Neufassung wird gesondert im Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht werden. Mit der Neufassung werden notwendige Anpassungen in Bezug auf die Hundesteuerbefreiungen vorgenommen.
Der Rat stimmte der Annahme einer Geldspende des Elternausschusses der Kindertagesstätte Lambsborn in Höhe von 680,10 Euro zur Verwendung für Spielgeräte in der Kindertagesstätte zu.
Bruchmühlbach-Miesau, den 12.12.2024
Verbandsgemeindeverwaltung
Christian Hirsch, Bürgermeister