gemäß § 6 Absatz 5 Baugesetzbuch (BauGB)
Inkrafttreten der 6. Teiländerung des Flächennutzungsplanes Bruchmühlbach-Miesau im Bereich des Bebauungsplanes „Wohnhaus und Fuhrpark Adam-Müller-Str. 30a“ und im östlichen Bereich der Wohnbaufläche GB-W1 der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau, in der Ortsgemeinde Gerhardsbrunn.
Gemäß Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Oktober 2025 (BGBl. I S. 257), wird folgendes bekannt gemacht:
Der Verbandsgemeinderat Bruchmühlbach-Miesau hat in seiner Sitzung am 10.10.2025 den Feststellungsbeschluss für die 6. Teiländerung des Flächennutzungsplanes Bruchmühlbach-Miesau im Bereich des Bebauungsplanes „Wohnhaus und Fuhrpark Adam-Müller-Str. 30a“ und im östlichen Bereich der Wohnbaufläche GB-W1 gefasst. Der Flächennutzungsplan wurde anschließend der Kreisverwaltung Kaiserslautern zur Genehmigung vorgelegt. Diese hat gemäß § 6 Abs. 1 BauGB mit Genehmigungsverfügung vom 01.12.2025, Az.: 5.6/610-13/VG Bruchmühlbach-Miesau, den Flächennutzungsplan genehmigt.
Der Geltungsbereich ist aus dem nachfolgend abgedruckten Lageplan zu ersehen.
Die Planunterlagen mit der Begründung, dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung werden gemäß § 6a Abs. 1 BauGB auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau veröffentlicht und zur Ansicht bereitgehalten. Darüber hinaus können die Unterlagen gemäß § 6 Absatz 5 Satz 4 BauGB in der Verbandsgemeindeverwaltung, Am Rathaus 2 in 66892 Bruchmühlbach-Miesau, Fachbereich II Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Zimmer 18, während der folgenden allgemeinen Dienststunden, von jedermann eingesehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangt werden: Montag bis Mittwoch und Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Hinweise gem. §§ 214, 215 BauGB
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen der §§ 214, 215 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach:
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Wohnhaus und Fuhrpark Adam-Müller-Str. 30a“ und im östlichen Bereich der Wohnbaufläche GB-W1schriftlich gegenüber der Verbandsgemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Hinweise gem. § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO)
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 des § 24 Abs. 6 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 des § 24 Abs. 6 GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Hinweis gemäß § 27 a VwVfG:
Die o.a. öffentliche Bekanntmachung ist im Internet auf unserer Homepage unter der Adresse www.bruchmuehlbach-miesau.de abrufbar. Dies gilt auch für die auszulegenden Unterlagen in dem o.a. Verwaltungsverfahren.
Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die 6. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau gem. § 6 Abs. 5 BauGB wirksam.
Bruchmühlbach-Miesau, den 11.12.2025
Christian Hirsch, Bürgermeister