des Ortsgemeinderates Martinshöhe am 27.01.2023
Der Rat beschloss den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 in der vorliegenden geänderten Fassung unter Berücksichtigung der Änderungsübersicht vom 27.01.2023, welche nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde bekannt gemacht werden wird. Der vorliegende Entwurf des Ergebnishaushaltes weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 1.815 Euro aus. Im Finanzhaushalt beläuft sich der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 258.345 Euro.
Die Steuersätze für die Grundsteuer A und die Gewerbesteuer bleiben unverändert, der Hebesatz für die Grundsteuer B erhöht sich von 450 v.H. auf 465 v.H.. Der Beitragssatz zur Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen verringert sich um 0,04 Euro auf 0,48 Euro, der Feldwegebeitrag wurde gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.
Das Gremium stimmte der Festsetzung der Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Martinshöhe für das Jahr 2023 entsprechend der Höhe der Gebühren des Jahres 2022 gemäß der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 30.09.2016 in Verbindung mit der Anlage zur Friedhofsgebührensatzung zu.
Ein Teilstück der Straße „Zweibrücker Straße“ in der Gemarkung Martinshöhe (Stichstraße zwischen Zweibrücker Straße 49 und 55) wurde für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
Der Ortsgemeinderat stimmt dem Abschluss eines 1. Nachtrages zum Nutzungsvertrag für den Windpark Lambsborn-Martinshöhe II zu.