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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 6/2026
Amtlicher Teil
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Die Kommunalen Betriebe informieren:

Erhöhung der Verwaltungsgebühr

Die Verwaltungsgebühr für die Abnahme der Grundstücksentwässerungsanlagen nach § 18 der Allgemeinen Entwässerungssatzung erhöht sich zum 01.03.2026 von 30,00 € auf 40,00 €.

Die Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung eines Antrages auf Genehmigung zum Anschluss an eine öffentliche Abwasseranlage und zum Einleiten von Abwasser nach § 17 der Allgemeinen Entwässerungssatzung bleibt bei 30,00 €.

Bruchmühlbach-Miesau, den 28.01.2026

Christian Hirsch, Bürgermeister