Die Verwaltungsgebühr für die Abnahme der Grundstücksentwässerungsanlagen nach § 18 der Allgemeinen Entwässerungssatzung erhöht sich zum 01.03.2026 von 30,00 € auf 40,00 €.
Die Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung eines Antrages auf Genehmigung zum Anschluss an eine öffentliche Abwasseranlage und zum Einleiten von Abwasser nach § 17 der Allgemeinen Entwässerungssatzung bleibt bei 30,00 €.
Bruchmühlbach-Miesau, den 28.01.2026
Christian Hirsch, Bürgermeister